Archivierte Artikel: Die enthaltenen Informationen sind möglicherweise veraltet.

Steirischer Pflegeregress steht nach UVS-Antrag vor dem Ende

Klimt-Weithaler: „Landesregierung muss ungerechte Regelung sofort stoppen“

Der Unabhängige Verwaltungssenat hat heute den Antrag an den Verfassungsgerichtshof gestellt, den nach der Landtagswahl 2010 von SPÖ und ÖVP eingeführten Pflegeregress als verfassungswidrig aufzuheben. Die KPÖ, die im Landtag wiederholt auf die Ungerechtigkeit der geltenden Regelungen hingewiesen hat, sieht sich dadurch in ihrer Haltung bestätigt und hofft, dass das Höchstgericht dem Antrag des UVS folgt und den Pflegeregress kippt.

Der Unabhängige Verwaltungssenat hat gestern den Antrag an den Verfassungsgerichtshof gestellt, den nach der Landtagswahl 2010 von SPÖ und ÖVP eingeführten Pflegeregress als verfassungswidrig aufzuheben. Die KPÖ hat im Landtag wiederholt auf die Ungerechtigkeit der geltenden Regelungen hingewiesen. Klubobfrau Claudia Klimt-Weithaler sieht sich in ihrer Haltung bestätigt und hofft, dass das Höchstgericht dem Antrag des UVS folgt und den Pflegeregress kippt.

Konkret geht es um jene Bestimmungen im Steiermärkischen Sozialhilfegesetz, welche die Aufwandersatzpflicht festlegen. Dort wird kein Unterschied gemacht, ob Regresspflichtige noch weitere Unterhaltspflichten haben. Je nach familiärer Situation kann es deshalb zu einer groben Ungleichbehandlung der Betroffenen kommen.

Laut Landesrätin Edlinger-Ploder (ÖVP) deckt der Pflegeregress weniger als 2 Prozent der Kosten im Pflegebereich.

KPÖ-Klubobfrau Claudia Klimt-Weithaler: „Bei ihrer Budget-Pressekonferenz am 11. Oktober hat Landesrätin Edlinger-Ploder davon gesprochen, dass der Pflegeregress eine ‚pädagogische Maßnahme‘ darstellt. Solche Aussagen kommen Personen, die mehr als 14.000 Euro im Monat verdienen, leicht über die Lippen. Die Betroffenen brauchen von der Politik aber keine Belehrungen, sondern eine finanzielle Entlastung.“

Ausgelöst wurde die Normenkontrolle durch eine Flut von über 40 Berufungsverfahren, die einen weiteren Vollzug des geltenden Gesetzes als nicht mehr tragbar erscheinen lassen.

„Der Regress ist insgesamt keine gerechte Lösung, er belastet Einzelne unverhältnismäßig und hat viele steirische Familien in eine sehr schwierige Lage gebracht. Wenn es durch das Höchstgericht wenigstens zu einer Verbesserung der gröbsten Ungerechtigkeiten kommt, ist das für die Betroffenen eine große Erleichterung. Ich hoffe, dass der Landtag schnell reagiert und die verfassungswidrigen Regelungen sofort beseitigt", betont Klimt-Weithaler.

Veröffentlicht: 19. Oktober 2012

Archivierte Artikel: Die enthaltenen Informationen sind möglicherweise veraltet.