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Steirische Mindestsicherung bleibt mangelhaft

Claudia Klimt-Weithaler: Steigende Armut ist Resultat verfehlter Politik

Vor einem Jahr wurde in der Steiermark die Sozialhilfe durch die Mindestsicherung ersetzt. Obwohl das Gesetz inzwischen mehrmals repariert wurde, bleibt unterm Strich eine Verschlechterung für alle, die auf diese Unterstützung angewiesen sind.

KPÖ-Klubobfrau Claudia Klimt-Weithaler: „Die grundlegenden Konstruktionsfehler des Gesetzes in der Steiermark sind eine zusätzliche Belastung für den sozial schwächsten Teil der Bevölkerung. Es ist für die Betroffenen zwar erfreulich, dass LH-Stv. Schrittwieser einige Mängel behoben hat, aber man darf aber nicht vergessen, dass trotz der Reparaturen die Mindestsicherung unter der Sozialhilfe bleibt. Die Armut in unserem Bundesland steigt an, die Politik reagiert mit Kürzungen auf allen Ebenen. Die Finanzierung von maroden Banken hat für die Politik offensichtlich höhere Priorität als die Unterstützung von Menschen in Notlagen.“

Der Regress verpflichtet Eltern bzw. Kinder von Bezieherinnen und Beziehern der Mindestsicherung, die Leistungen an das Land zurückzuzahlen. Das hält viele Bedürftige davon ab, einen Antrag zu stellen. Eine solche Regelung existiert nur in der Steiermark.

Die Wohnbeihilfe wird als Einkommen gewertet, wodurch sich – mit Ausnahme von Obdachlosen – der Bezug noch weiter verringert. Außerdem wird der Wohnbedarf in manchen Bezirken viel zu niedrig angesetzt.

Insbesondere die zwölfmalige Auszahlung der Mindestsicherung stellt die Betroffenen gegenüber der alten Sozialhilfe schlechter. War der monatliche Betrag immer so berechnet, dass der Wohn- und Lebensbedarf gedeckt werden kann, dienten die Sonderzahlungen z.B. zur Finanzierung dringend notwendiger Reparaturen im Haushalt.

Veröffentlicht: 1. März 2012

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