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Steirische Gemeindeordnung: Keine echte Verbesserung!

Werner Murgg: „Vergebene Chance auf mehr Mitbestimmung, Transparenz und Kontrolle“

Der steirische Landtag hat am 12. Februar 2019 mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP eine Novelle der Gemeindeordnung beschlossen. Das neue Gesetz beinhaltet viele fragwürdige Regelungen, viele Chancen auf echte Verbesserungen wurden ausgelassen. Die KPÖ hat deshalb gegen die Neuregelung gestimmt.

Die Umstellung der Gemeindehaushalte auf die „doppelte Haushaltsführung“ (Doppik) war der Hauptbeweggrund für die Novelle. Das hat schon bei der „Haushaltsreform“ im Landesbudget zu einer drastischen Einschränkung der Transparenz geführt. Kontrollrechte und Gestaltungsmöglichkeiten des Landtags wurden eingeschränkt, während die Kosten für die Budgeterstellung gestiegen sind – ähnlich wie bei den als Allheilmittel angepriesenen Gemeindezusammenlegungen. Statt klarer Zahlen bekommt der Landtag nur noch vage Ankündigungen („Wirkungsziele“) präsentiert. Und die finanzielle Situation einer Gemeinde kann in einer doppischen Bilanz ebenso irreführend dargestellt werden wie in der bisher angewendeten Kameralistik. Transparenz und Kontrolle werden durch die neuen Haushaltsregeln nicht verbessert – im Gegenteil!

Bürgermeister können künftig Beträge bis zu 300 Euro an Subventionen und Zuwendungen an natürliche und juristische Personen ohne Beschluss des Gemeinderats vergeben. Dafür muss nur einmalig eine Richtlinie beschlossen werden.

Ortsteilbürgermeister wurden seinerzeit geschaffen, um Ex-Bürgermeister in fusionierten Gemeinden zu versorgen. Diese Ortsteilbürgermeister werden zwar abgeschafft, dafür werden die bezahlten Ortsvorsteher, die es bereits gab, wieder eingeführt. Ortsvorsteher haben keine klar definierte Funktion. Es liegt auf der Hand, dass hier politische Versorgungsposten – die Bezahlung beträgt 30 % des Bürgermeistergehalts – geschaffen werden, die bisher nicht nötig waren und für die es keine vernünftige Begründung gibt. Die Wahl und allfällige Abberufung eines Ortsvorstehers durch den Gemeinderat kann nur auf Vorschlag des Bürgermeisters erfolgen.

Die Oppositionsrechte werden hingegen nicht verbessert, viele konkrete Vorschläge blieben unberücksichtigt. Die KPÖ wollte etwa, dass kleine Fraktionen zumindest einmal pro Sitzung ein Thema auf die Tagesordnung setzen können. KPÖ-LAbg. Werner Murgg: „Die Überarbeitung der Gemeindeordnung hätte viele Möglichkeiten geboten, mehr Transparenz und Kontrolle zu ermöglichen und den Bürgerinnen und Bürgern mehr Mitsprache zu geben. Diese Chancen wurden vergeben.“

Veröffentlicht: 12. Februar 2019

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