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Steiermark korrigiert Fehler bei Mindestsicherung

Claudia Klimt-Weithaler: KPÖ-Antrag wird eingearbeitet, Mindestsicherung hat aber weiterhin grobe Mängel

Nachdem in den sieben Monaten nach Einführung der Mindestsicherung einige massive Mängel des Gesetzes sichtbar wurden, gibt Soziallandesrat Schrittwieser nun in einigen Punkten nach und ist bereit, beim Gesetz nachzubessern. Den Änderungen waren mehrere Anträge der KPÖ vorausgegangen, die seit Inkrafttreten der „bedarfsorientierten Mindestsicherung“ am 1. März 2011 auf die Probleme hingewiesen hat.

Klubobfrau Claudia Klimt-Weithaler sieht ihre Kritik durch die rasche Novellierung bestätigt, weist aber gleichzeitig darauf hin, dass die grundlegenden Konstruktionsfehler des Gesetzes in der Steiermark weiterhin eine zusätzliche Belastung für den sozial schwächsten Teil der Bevölkerung darstellen. „Es ist für die Betroffenen erfreulich, dass sich bei der Mindestsicherung nun etwas bewegt. Die Regierung hat bisher kategorisch abgelehnt, die Mängel einzugestehen. Im Sommer hat uns sogar Sozialminister Hundstorfer schwarz auf weiß bestätigt, dass das gesamte Gesetz nicht den bundesweiten Vereinbarungen entspricht. Deshalb werden wir weiter darauf drängen, dass sich die Steiermark auch an das Verschlechterungsverbot hält“, so die KPÖ-Abgeordnete.

Verbesserungen mit der Novellierung:
• Für das Einkommen wird künftig der Jahresdurchschnitt herangezogen, nicht mehr die einzelnen Monate. Bisher konnten z.B. Bezieherinnen und Bezieher einer Invaliditätspension durch eine Sonderzahlung zu Weihnachten ihren Anspruch auf Mindestsicherung verlieren, auch wenn sie in den übrigen Monaten weit unter der Einkommensgrenze lagen.
• Minderjährige, die alleine leben, haben nun Anspruch auf die volle Summe zur Deckung des Lebensbedarfs.
• Wer Pflegegeld und Mindestsicherung bezieht, ist künftig weniger bürokratischen Hürden beim Nachweis des Pflegebedarfs ausgesetzt.

Weiterhin bestehende Probleme:
• Der Regress verpflichtet Eltern bzw. Kinder von Bezieherinnen und Beziehern der Mindestsicherung, die Leistungen an das Land zurückzuzahlen. Das hält viele Bedürftige davon ab, einen Antrag zu stellen. Eine solche Regelung existiert nur in der Steiermark.
• Die Wohnbeihilfe wird trotz Kürzung nun als Einkommen gewertet, wodurch sich – mit Ausnahme von Obdachlosen – der Bezug noch weiter verringert.
• Insbesondere die zwölfmalige Auszahlung der Mindestsicherung stellt die Betroffenen gegenüber der alten Sozialhilfe schlechter. War der monatliche Betrag immer so berechnet, dass der Wohn- und Lebensbedarf gedeckt werden kann, dienten die Sonderzahlungen z.B. zur Finanzierung dringend notwendiger Reparaturen im Haushalt.

Klimt-Weithaler: „Die Volkshilfe hat erst vor wenigen Tagen gewarnt, dass bereits eine Million Österreicherinnen und Österreicher von Armut gefährdet sind und auch darauf hingewiesen, dass die Mindestsicherung zu niedrig ist. Wir brauchen höhere Einkommen, bessere soziale Standards und endlich auch eine gerechte Besteuerung großer Vermögen, statt die Finanzmärkte auf Kosten jener Teile der Bevölkerung zu sanieren, die die Krise nicht ausgelöst haben.“

Veröffentlicht: 17. November 2011

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