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Steiermark hält stur an Pflegeregress fest

Klimt-Weithaler: „Unverhältnismäßige Belastung Einzelner“

Vor wenigen Tagen hat sich die Landesregierung mit jener Bestimmung im steirischen Sozialhilfegesetz befasst, welche die Regresszahlungen durch Eltern und Kinder pflegebedürftiger Personen regelt. Die vom UVS geforderte Streichung der Bestimmung wurde aber von der Regierung abgelehnt, weshalb Betroffene weiterhin regresspflichtig bleiben.

Ein Antrag der KPÖ auf Abschaffung der vom UVS als verfassungswidrig eingestuften Regelung liegt dem Landtag seit April 2012 unbehandelt vor. Die zuständige Landesrätin Edlinger-Ploder wies selbst darauf hin, dass durch den Regress nur ein minimaler Teil der Pflegekosten finanziert werde, und sprach wörtlich von einer „pädagogischen Maßnahme“.

KPÖ-Klubobfrau Claudia Klimt-Weithaler ist empört, dass sich die Regierung weigert, das Gesetz im Interesse der Angehörigen pflegebedürftiger Personen zu ändern: „Das Budget wird durch den Regress, den es in dieser Form nur in der Steiermark gibt, nicht nennenswert entlastet. Für die von den Zahlungen Betroffenen stellt die Regelung aber oft eine unverhältnismäßige Belastung dar.“

Anstatt dem UVS eine falsche Haltung zu unterstellen, sollte die so genannte Reformpartnerschaft aus SPÖ und ÖVP alles unternehmen, um die in der vergangenen Periode abgeschaffte und danach wieder eingeführte Regresspflicht abzuschaffen, so die KPÖ-Abgeordnete.

Veröffentlicht: 12. Dezember 2012

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