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Steiermark: Dringender Verbesserungsbedarf bei Sozialgesetzgebung

KPÖ will Rückersatzpflicht abschaffen und fordert Sozialhilfeanwaltschaft

Wer in der Steiermark Sozialhilfe bezieht, muss das bezogene Geld wieder zurückzahlen, sobald ein Einkommen vorliegt. Aber auch Verwandte in gerader Linie (Eltern, Kinder) werden zur Kasse gebeten. Viele Betroffene verzichten deshalb darauf, einen Antrag zu stellen. Darauf wiesen die KPÖ-LAbg. Claudia Klimt-Weithaler und Diplomsozialarbeiterin Karin Gruber, die für den KPÖ-Landtagsklub als Sozialberaterin tätig ist, im Rahmen einer Pressekonferenz am 8. Jänner 2007 hin.


In der morgigen Sitzung des Sozialausschusses des steirischen Landtags wird Klimt-Weithaler für eine Abschaffung der Rückersatzpflicht (Regresspflicht) bei der Sozialhilfe eintreten. Die Kosten belaufen sich auf ca. 2,5 Mio. Euro.


Klimt-Weithaler: „Das steirische Sozialhilfegesetz bewährt sich in vielen Punkten nicht. Durch die Rückersatzpflicht trauen sich viele Anspruchsberechtigte nicht um Sozialhilfe anzusuchen, weil sie ihre Verwandten nicht belasten wollen. Das Bundesland Wien kommt ohne Regresspflicht aus, eine Abschaffung dieser Regelung muss auch in der Steiermark möglich sein.



Eine weitere Forderung der KPÖ ist die Einführung einer Sozialhilfeanwaltschaft. Der Sozialhilfeanwalt bzw. die Sozialhilfeanwältin soll Anspruchsberechtigten helfen, zu ihrem Recht zu kommen. Oft werden keine Bescheide ausgestellt oder Betroffene mit nicht nachvollziehbaren Begründungen abgewiesen, obwohl sie auf die Sozialhilfe dringen angewiesen sind. Drei Viertel der von der KPÖ beeinspruchten Bescheide wurde bisher zugunsten der Betroffenen erledigt.


Sozialarbeiterin Karin Gruber: „Viele Hürden im Bereich der Sozialhilfe werden erst in der täglichen Praxis sichtbar. So können Betroffene oft nicht gegen eine falsche Entscheidung berufen, weil sie erst gar keinen Bescheid bekommen. Auch stellt es für Bedürftige in kleineren Gemeinden eine riesige Hürde dar, einen Antrag auf Sozialhilfe einzubringen, da die Anonymität nicht gewährleistet ist. Eine Anwaltschaft, wie sie in anderen Bereichen existiert, wäre eine äußerst sinnvolle Einrichtung.

 

Veröffentlicht: 8. Januar 2007

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