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SPÖ und ÖVP schaffen rechtliche Grundlage für Schließung von Spitälern

KPÖ warnt vor Ausdünnung der medizinischen Versorgung – kaum Geld für Gesundheitszentren

In der Landtagssitzung vom 12. Dezember 2017 beschloss der steirische Landtag mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP eine weitreichende Änderung des Krankenanstaltengesetzes. Die KPÖ lehnt den Entwurf gemeinsam mit den anderen Oppositionsparteien ab: Dadurch wird, so warnte KPÖ-Klubobfrau Claudia Klimt-Weithaler, die Grundlage für einen radikalen Abbau der medizinischen Versorgung geschaffen.

Bisher war im steirischen Gesetz ab 50.000 Menschen in einem Einzugsgebiet eine Standardkrankenanstalt vorgeschrieben. Die geplante Schließung von über 50 % der steirischen Landeskrankenhäuser – vor 2015 existierten noch 15 Krankenhäuser in der Steiermark, künftig sollen es nur noch sieben sein – wäre unter diesen Voraussetzungen überhaupt nicht möglich gewesen. Diese Bestimmung wurde nun ersatzlos gestrichen.

 

Kritik am Gesetz wird in mehreren Stellungnahmen, u.a. der Medizinischen Universität Graz, geübt:

  • Die Ausdünnung des Angebots in den steirischen Regionen wird zu einer Überlastung des Zentralkrankenhauses in Graz führen. Die Medizinische Universität Graz spricht in deutlichen Worten von einer potentiellen „Verschlechterung der Versorgungsqualität“.
  • Die langen Anfahrtswege von teilweise über einer Stunde werden zu wenig berücksichtigt.
  • Selbst im Uni-Klinikum Graz ist zu gewissen Zeiten nur noch eine Rufbereitschaft anstatt der verpflichtenden Anwesenheit von Fachärztinnen und Fachärzten vorgesehen.
  • In den Standardkrankenanstalten ist künftig keine Chirurgie mehr verpflichtend vorgesehen. Die Ärztekammer nennt dies einen „Rückschritt in der Versorgung der Bevölkerung“.
  • Für Gesundheitszentren (Primärversorgungszentren) ist im Budget gar kein Geld eingeplant, beim Gesundheitsfonds sind es lediglich 2 Mio. Euro. Dass die geschlossenen Krankenhäuser durch sie ersetzt werden, wird damit immer unwahrscheinlicher.

 

KPÖ-Klubobfrau Claudia Klimt-Weithaler: „Mit dem neuen Krankenanstaltengesetz wurde hinter dem Rücken der Bevölkerung ein gesundheitspolitischer Kahlschlag beschlossen. Ohne diese Novelle wäre es gar nicht möglich, die medizinische Versorgung so weit zurückzufahren, wie es Landesrat Drexler vorbereitet. Der Bevölkerung soll wieder einmal eine Kürzungs- und Sparmaßnahme als ‚Reform‘ verkauft werden.“

 

12. Dezember 2017