„Spitalsreform“ im Landtag: KPÖ warnt vor Versorgungsengpass
Claudia Klimt-Weithaler: „Gesamte Reform beruht auf Wunschdenken"
Am 4. Juli 2017 wird dem steirischen Landtag der Regionale Strukturplan Gesundheit 2025 („Spitalsreform“) zur Kenntnis gebracht. Alle wesentlichen Entscheidungen wurden bereits getroffen.
KPÖ-Klubobfrau Claudia Klimt-Weithaler hat am 3. Juli in einem Pressegespräch die Risiken und Probleme beleuchtet, die mit dem von Gesundheitslandesrat Christopher Drexler vertretenen Konzept verbunden sind.
Das Hauptproblem liegt aus Sicht der KPÖ darin, dass das Land 800 Spitalsbetten einsparen wird, ohne rechtzeitig für Ersatz zu sorgen. Die Verantwortung für die Einrichtung von Gesundheitszentren, welche in ausreichender Anzahl grundsätzlich einen Ersatz für geschlossene Spitäler und Abteilungen darstellen könnten, wird auf die Krankenkassen abgewälzt. Diese lassen jedoch keinerlei Bereitschaft erkennen, die entstehenden Versorgungslücken auf eigene Kosten zu schließen.
KPÖ-Klubobfrau Claudia Klimt-Weithaler: „Die gesamte Gesundheitsreform stellt in der vorliegenden Form ein hohes Risiko dar, da die nötige Versorgungsdichte nicht garantiert ist. Vielmehr beruht das Konzept auf der Wunschvorstellung, dass das Land die Kosten anderen umhängen kann.“
Die KPÖ wird in der Debatte zwei Anträge einbringen:
- Einrichtung einer transparenten Warteliste bei Operationen durch die KAGes, wie sie in anderen Bundesländern bereits üblich sind.
- Maßnahmen gegen Zweiklassenmedizin durch Erhöhung der Zahl an KassenärztInnen – die Zahl der WahlärztInnen ist in den letzten Jahren um 50 % gestiegen, damit ist die Steiermark Spitzenreiter in Österreich. Die Kassenstellen gehen hingegen teilweise, wie bei Kinderärzten, sogar zurück.
Regionaler Strukturplan Gesundheit 2025: Probleme und Risiken
Regionaler Strukturplan Gesundheit 2025: Probleme und Risiken
Zusammenfassung der Kritikpunkte
- Mius 800 Krankenhausbetten, Wegfall von Abteilungen und Spitälern fixiert, Ersatz unklar
- Mehrere 24-Studen-Ambulanzen fallen weg
- Keine einzige zusätzliche Stelle für Allgemeinmedizin vorgesehen
- Abbau der Kassestellen von Kinderärzten, obwohl die Versorgung mangelhaft ist
- Ei Gesundheitszentrum ersetzt drei Einzelordinationen
Von ursprünglich 100 in der Steiermark geplanten Primärversorgungszentren bleiben bis 2021 nur 11 übrig. Ob darüber hinaus weitere Zentren errichtet werden, hängt von einer neuen Artikel-15a-Vereinbarung zwischen Bund, Ländern und der Zustimmung der Sozialversicherungen bzw. der Ärztekammer ab. Ob die bis 2025 nötigen 30 Gesundheitszentren in der Steiermark erreicht werden, ist keinesfalls gesichert.
- Verbindliche Ziele werden nur in Bezug auf Einsparungen und Kürzungen festgelegt (z.B. Belagsdauer, Bettenreduktion, Reduktion der Kassenstellen), nicht aber in Bezug auf qualitative Verbesserungen.
- Die Zahl der Wahlärzte ist in der Steiermark seit 2005 um 50 % gestiegen (von 837 auf 1.258). Steiermark ist das Land mit der geringsten Kassenärzte-Dichte (1 Kassenarzt auf 1.253 Patienten)
- Steuergruppe (Ladesregierung und Sozialversicherung) gibt alle wesentlichen Punkte vor. Kein demokratischer Prozess. Gesundheitsplattform und Landtag dürfen nur kommentieren, aber nicht mitentscheiden.
Die Gesundheitsausgaben sind nicht exorbitant gestiegen! Die Ausgaben für die laufenden Gesundheitskosten (ohne Langzeitpflege) betrugen im Jahr 2000 8,0 % des BIP, 2010 8,6 % des BIP und 2015 8,8 % des BIP. Und: Etwa 25 % dieser laufenden Gesundheitsausgaben werden privat bezahlt (ca. 2 % des BIP)!
Wir haben ein gutes Sozialversicherungssystem: 98,7 % sind sozialversichert. Die Finanzierung ist laut Jahresbericht der GKK gesichert, weil fast zur Gänze beitragsfinanziert! Aber: 2/3 der Fachärzte sind Wahlärzte.
Fazit:
- Der RSG enthält grundsätzlich positive Zielsetzungen: Stärkung der Primärversorgung und der Prävention, bessere Betreuung von chronisch Kranken.
- Davon bleibt aber in der Praxis nicht viel über, während die Kürzungen alle vollzogen werden.
- Das gesamte Konzept beruht auf der Wunschvorstellung, der Bund und vor allem die GKK würden Kosten und Aufgaben, die bisher von der KAGes getragen wurden, zu einem großen Teil (mindestens 50 %) übernehmen. Es gibt aber keine Signale, dass dies auch nur ansatzweise Realität werden könnte.
- Das angekündigte „Team um den Hausarzt“ bleibt für KassenpatientInnen ein Traum.
- Der fortschreitenden Zweiklassenmedizin wird nicht Einhalt geboten.
- Werden Angebote reduziert, eingespart und beseitigt, ohne dass ein Ersatz besteht, wird es unvermeidlich zu (dauerhaften) Versorgungsengpässen kommen.
Eine transparente Warteliste auf OPs ist in der Steiermark im Gegensatz zu anderen Bundesländern immer noch nicht verwirklicht.
Positive Aspekte:
- Einrichtung eines telefonischen Erstkontaktes, der ausschließlich von ÄrztInnen betrieben wird.
- Die befürchtete Privatisierug durch vo Investoren und gewinnorientierten Firmen betriebenen Gesundheitszentren wurde vom Nationalrat (überraschend, da erst in letzter Sekunde Ende Juni 2017 entsprechende Formulierungen wieder aus dem Gesetzesentwurf gestrichen wurden) vorerst uterbunden.
- ABER: Aufgrund einer EuGH-Entscheidung [EuGH 10.2.2009, C-169/07] zur Hartlauer GmbH könen private (ausländische) Investoren nur solange vom Gesundheitssektor (Ambulatorien und Gruppenpraxen) ferngehalten werden, solange die Versorgungssicherheit und Versorgungsdichte gewährleistet ist.
Position der KPÖ:
- Der erste Schritt muss sein, im niedergelassenen Bereich die nötigen Strukturen aufzubauen, damit die Menschen dort eine sichere, medizinisch hochwertige, wohnortnahe Versorgung vorfinden. Die Kürzung der stationären Versorgung darf nur insoweit erfolgen, wenn betroffene Einrichtungen erwiesenermaßen aus medizinischer Sicht nicht notwendig sind.
- Die Versorgug muss durch kassenfinanzierte Einrichtungen gesichert sein. Privat- und Wahlärzte dürfen nicht versorgungsrelevant sein.
- Gesundheitszentren müssen zusätzlich zu AllgemeinmedizinerInnen aus zumindest vier verschiedenen Gesundheitsberufen bestehen.
- Die Kasseverträge auch für AllgemeinmedizinerInnen in Einzelordinationen müssen verbessert werden. Vieles an Therapien oder Diagnosen könnte dann abgefangen werden. Es muss ein verbindlicher allgemeiner Versorgungskatalog für die Primärversorgung definiert werden.
- Die Standorte müssen am Bedarf orientiert sein und nicht nur an der derzeitigen Inanspruchnahme (Beispiel: Versorgungsunterschiede Graz links und rechts der Mur).
- Die Umgestaltug des Gesundheitssystems muss offen, rational und transparent diskutiert und nicht von oben herab diktiert werden. Beschlüsse müssen demokratisch gefasst werden.
Veröffentlicht: 3. Juli 2017