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Spitäler: Neues steirisches Gesetz bereitet massiven Abbau der Versorgung vor

Claudia Klimt-Weithaler spricht von gesundheitspolitischem Kahlschlag

Am 5. Dezember 2017 wurde im Gesundheitsausschuss des steirischen Landtags eine Vorentscheidung zum neuen Krankenanstaltengesetz getroffen. SPÖ und ÖVP stimmten für den Entwurf, der am 12. Dezember vom Landtag beschlossen werden soll. Die KPÖ lehnt den Entwurf mit den anderen Oppositionsparteien ab, weil er die Grundlage für einen radikalen Abbau der medizinischen Versorgung schafft.

Die Änderungen sind nötig, um durch die geplanten Schließungen eines Großteils der öffentlichen Spitäler nicht in Konflikt mit dem Gesetz zu kommen. Vor 2015 existierten noch 15 Krankenhäuser in der Steiermark, künftig sollen es nur noch sieben sein.

Kritik am Gesetz wird in mehreren Stellungnahmen, u.a. der Medizinischen Universität Graz, geübt:

  • Die Ausdünnung des Angebots in den steirischen Regionen wird zu einer Überlastung des Zentralkrankenhauses in Graz führen. Die Medizinische Universität Graz spricht deutlich von einer potentiellen „Verschlechterung der Versorgungsqualität“.
  • Die langen Anfahrtswege von teilweise über einer Stunde werden zu wenig berücksichtigt.
  • Selbst im Uni-Klinikum Graz ist zu gewissen Zeiten nur noch eine Rufbereitschaft anstatt der verpflichtenden Anwesenheit von Fachärztinnen und Fachärzten vorgesehen.
  • In den Standardkrankenanstalten ist künftig keine Chirurgie mehr verpflichtend vorgesehen. Die Ärztekammer nennt dies einen „Rückschritt in der Versorgung der Bevölkerung“.
  • Für Gesundheitszentren (Primärversorgungszentren) ist im Budget gar kein Geld eingeplant, beim Gesundheitsfonds sind es lediglich 2 Mio. Euro. Dass die geschlossenen Krankenhäuser durch sie ersetzt werden, wird damit immer unwahrscheinlicher.

Um diese Kürzungen durchzusetzen, wird eine wesentliche Bestimmung aus dem Gesetz genommen: Bisher war ab 50.000 Menschen in einem Einzugsgebiet eine Standardkrankenanstalt vorgesehen. Diese Bestimmung wird ersatzlos gestrichen.

KPÖ-Klubobfrau Claudia Klimt-Weithaler: „Mit dem Krankenanstaltengesetz wird hinter dem Rücken der Bevölkerung ein gesundheitspolitischer Kahlschlag beschlossen. Ohne dieses Gesetz wäre es gar nicht möglich, die medizinische Versorgung so weit zurückzufahren, wie es Landesrat Drexler plant. Der Bevölkerung soll wieder einmal eine Kürzungs- und Sparmaßnahme als ‚Reform‘ verkauft werden.“

Veröffentlicht: 5. Dezember 2017

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