Spitäler: KPÖ erneuert Forderung nach KAGes-Auflösung
LAbg. Murgg (KPÖ) fordert auch Ausstieg aus externen Beratungsverträgen
Im Rahmen der Dringliche Anfrage zu den Spitalsschließungsplänen am 16. April 2013 von Gesundheitslandesrätin Edlinger-Ploder wird die KPÖ einen Antrag einbringen, der die Forderung der KPÖ nach Auflösung der KAGes sowie den Ausstieg aus den kostspieligen externen Beratungsverträgen erneuert.
Die Entwicklung des steirischen Gesundheitswesens in den letzten Jahren war von dramatischen Fehlentscheidungen geprägt, die sich immer deutlicher als ebenso kurzsichtig wie fahrlässig herausstellen. Die erste und folgenreichste von ihnen war die Ausgliederung der Krankenanstalten aus der Landesverwaltung im Jahr 1985. Mit dieser „Privatisierung öffentlicher Spitäler“ – wie es die KAGes auf ihrer Website selbst bezeichnet – wurde die Qualität der Versorgung dem Ziel der Kostenreduktion untergeordnet.
Die Entscheidungsfindung bei wichtigen Fragen wie der Standortpolitik sind von Kriterien geleitet, welche sich schwer mit dem eigentlichen Zweck der Gesellschaft in Einklang bringen lassen. Sie beruht meist auf Gutachten und Beratung externer privater „Experten“, die in Wahrheit längst – ermächtigt etwa durch einen „Managementvertrag“ – die Leitung der KAGes übernommen haben. Inwieweit deren Empfehlungen dem Interesse der Bevölkerung an einer flächendeckenden optimalen Gesundheitsversorgung entsprechen, ist zumindest umstritten, vor allem angesichts der Tatsache, dass einzelne diese „Experten“ eigene wirtschaftliche Interessen im Gesundheitsbereich verfolgen.
LAbg. Werner Murgg (KPÖ): „Die Spitäler gehören zurück in die Verantwortung des Landtags. Damit kann auch dem Beraterunwesen ein Riegel vorgeschoben und viel Geld eingespart werden, das im Gesundheits- und Pflegebereich sinnvoller investiert werden kann.“
Maßnahmen zur Gesundung des Krankenhauswesens in der Steiermark
LANDTAG STEIERMARK |
XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE |
Einl.Zahl 1850/4
Entschließungsantrag
zu: TOP D3
Fraktion(en): KPÖ
Regierungsmitglied(er): LR Mag. Kristina Edlinger-Ploder
Betreff:
Maßnahmen zur Gesundung des Krankenhauswesens in der Steiermark
Begründung:
Die Entwicklung des steirischen Gesundheitswesens in den letzten Jahren war von dramatischen Fehlentscheidungen geprägt, die sich immer deutlicher als ebenso kurzsichtig wie fahrlässig herausstellen. Die erste und folgenreichste von ihnen war die Ausgliederung der Krankenanstalten aus der Landesverwaltung im Jahr 1985. Mit dieser "Privatisierung öffentlicher Spitäler" – wie es die KAGes auf ihrer Website selbst bezeichnet – wurde ein Paradigmenwechsel vollzogen: Dem Ziel der Kostenreduktion wurde die medizinische Versorgung der Bevölkerung mit qualitativ hochwertigen und in ausreichender Dichte vorhandenen Angeboten vollkommen untergeordnet. Dabei bleiben die externen Kosten, die durch die entstehende Unterversorgung entstehen, konsequent ausgeblendet. Das Leistungsangebot von Krankenanstalten in der Peripherie wurde in den vergangenen Jahren radikal eingeschränkt, ganze Abteilungen aufgelassen beziehungsweise in niederrangige ambulante Einrichtungen umgewandelt.
Immer mehr Menschen in der Steiermark sind mit der stationären Krankenversorgung unzufrieden. Lange Wartezeiten auch bei lebensnotwendigen Eingriffen, unzumutbare Transport- und Anfahrtswege und vermeidbare Komplikationen sind Folge der politischen Weichenstellungen. Diese Situation spiegelt sich wider in den Klagen der Beschäftigten, bei denen Stress, Burnout und Angst um den Arbeitsplatz zu ständigen Begleitern geworden sind.
Die Entscheidungsfindung bei wichtigen Fragen wie der Standortpolitik sind von Kriterien geleitet, welche sich schwer mit dem eigentlichen Zweck der Gesellschaft in Einklang bringen lassen. Sie beruht meist auf Gutachten und Beratung externer privater „Experten“, die in Wahrheit längst – ermächtigt etwa durch einen „Managementvertrag“ – die Leitung der KAGes übernommen haben. Inwieweit deren Empfehlungen dem Interesse der Bevölkerung an einer flächendeckenden optimalen Gesundheitsversorgung entsprechen, ist zumindest umstritten, vor allem angesichts der Tatsache, dass einzelne diese „Experten“ eigene wirtschaftliche Interessen im Gesundheitsbereich verfolgen.
Der Politik entgleitet durch diese Entwicklungen immer mehr die Kontrolle über das öffentliche Gesundheitswesen. Privatisierungen und Spitalsschließungen werden unter dem Deckmantel der Kostensenkung forciert, Missstände und Versorgungsmängel hingegen bagatellisiert oder geleugnet.
Die Rolle des Steiermärkischen Landtages in der Gesundheitspolitik wurde ebenso marginalisiert, zum Beispiel durch die Auslagerung wesentlicher Entscheidungen über das Gesundheitswesen in die Gesundheitsplattform und der Einschränkung der Kontrollrechte des Landtages durch die Ausgliederung. Die Landesregierung ignoriert Beschlüsse des Landtages, die ihren Plänen zuwiderlaufen, oder schafft Tatsachen, während sie ihre Umsetzung verschleppt.
Es ist höchste Zeit, diesen Irrweg aufzugeben, beginnend mit der Wiedereingliederung der KAGes in die Verwaltung. Das wäre der erste Schritt, um einseitige betriebswirtschaftlichen Überlegungen und Geschäftemacherei im Gesundheitswesen und die daraus entspringenden destruktiven Resultate zurückzudrängen. Bei der Verwaltung der steiermärkischen Krankenanstalten muss die Gesundheit der Bevölkerung als öffentliches Gut im Vordergrund stehen, die berechtigten Anliegen der PatientInnen und ihrer Angehörigen müssen auch politisch wieder durchsetzbar werden.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung wird aufgefordert,
- einen Etappenplan betreffend die Auflösung der KAGes und die Wiedereingliederung der landeseigenen Krankenanstalten in die Landesverwaltung auszuarbeiten und diesen dem Landtag vorzulegen,
- von externer Managementberatung Abstand zu nehmen und die bisher für externe Beratung verwendeten Mittel ausschließlich für medizinische und krankenpflegerische Belange aufzuwenden und
- die jüngst geschlossenen Spitalsabteilungen bzw. -standorte unverzüglich wieder einzurichten und von der weiteren Schließung von Abteilungen oder Standorten Abstand zu nehmen.
Veröffentlicht: 16. April 2013