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Spielsucht: KPÖ will strengere Regeln für „Live-Wetten“

Claudia Klimt-Weithaler (KPÖ): „Schon zu viel Schaden angerichtet“

Die sogenannten Sport- oder Live-Wetten sind nach dem Automatenglücksspiel die am weitesten verbreitete Form des Glücksspiels in der Steiermark. Dabei wird nicht nur auf Endergebnisse von Sportveranstaltungen gewettet, sondern z.B. darauf, welcher Fahrer in einem Rennen ausfällt oder welcher Spieler in einem Fußballspiel der dritten chinesischen Liga eine Gelbe Karte bekommt. Nicht ohne Grund wird diese Form von Wetten immer wieder mit Wettbetrug und Geldwäsche in Verbindung gebracht.

Vorarlberg hat Livewetten bereits verboten, Tirol wird in Kürze ein Verbot verhängen, in Oberösterreich wird darüber diskutiert. Die KPÖ tritt für eine deutliche Verschärfung der Bestimmungen für diese Form des Glücksspiels in der Steiermark ein. Derzeit existieren kaum Regelungen und Schutzbestimmungen für Spieler. Einen entsprechenden Antrag hat die KPÖ in den Landtag eingebracht.

Steiermark: El Dorado für die Glücksspielindustrie

In der Steiermark gibt es nach wie vor die meisten Spielautomaten. 60.-80.000 Personen sind in unserem Bundesland direkt oder indirekt (z.B. als Angehörige) von Spielsucht betroffen. Diese Situation wird sich auch nach Inkrafttreten des neuen Glücksspielgesetzes ab 1.1.2016 nicht wesentlich ändern, da danach – legal – noch mehr Geld in noch kürzerer Zeit verspielt werden kann. Dass zusätzlich umstrittene Formen von Sportwetten erlaubt sind, für die es kaum gesetzliche Regelungen gibt, macht die Steiermark zu einem El Dorado für Glücksspielkonzerne. Bei den Spielautomaten wurden die bundesgesetzlichen Rahmenbedingungen voll ausgeschöpft.

Tirol will nun mit einem generellen Verbot für Livewetten die Suchtprävention forcieren. In Vorarlberg gibt es bereits ein vergleichbares Gesetz, das Livewetten verbietet und den Schutz der SpielerInnen viel stärker betont, als es beim Steiermärkischen Wettgesetz der Fall ist.

KPÖ-Klubobfrau Claudia Klimt-Weithaler: „Die Geschäftemacherei mit der Spielsucht hat in der Steiermark schon zu viel Schaden angerichtet. Nicht nur das Automatenspiel, auch die so genannten Live-Wetten sind ein zunehmendes Problem. Es gibt derzeit nicht einmal die Möglichkeit, sich in diesen Lokalen sperren zu lassen. Eine Verbesserung ist dringend nötig!“

Die Forderungen der KPÖ umfassen neben der Möglichkeit, sich in Wettlokalen selbst sperren zu lassen, Verschärfungen beim Jugendschutz. Bei hohen Einsätzen soll ein Identitätsnachweis vorgesehen werden und die Wettterminals sollen zwischen 24 und 8 Uhr abgeschaltet werden. Auch eine Erhöhung der Strafen bei Verletzung der Bestimmungen ist nötig.

Die KPÖ führt am 9. Februar 2015 um 10.30 Uhr vor dem Grazer Landhaus eine Aktion für den Ausstieg aus dem „kleinen Glücksspiel“ durch.

KPÖ-Antrag: SpielerInnenschutz im Stmk. Wettgesetz verstärken

 

LANDTAG

STEIERMARK

XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE

 

Selbstständiger Antrag (§ 21 GeoLT)

Fraktion(en): KPÖ

Zuständiger Ausschuss: Wirtschaft

Regierungsmitglied(er): LH Mag. Franz Voves

Betreff:

SpielerInnenschutz im Stmk. Wettgesetz verstärken

Begründung:

Tirol will mit einem generellen Verbot für Livewetten die Suchtprävention forcieren. In Vorarlberg gibt es bereits ein vergleichbares Gesetz, das Livewetten verbietet und den Schutz der SpielerInnen viel stärker betont, als es beim Steiermärkischen Wettgesetz (LGBl. Nr. 79/2003 idF LGBl. Nr. 87/2013) der Fall ist.

 

Wetten, die rasche Entscheidungen erfordern, erhöhen die Gefahr, die Kontrolle über die Einsätze zu verlieren. Wetteinsätzen im Sekundentakt erhöhen das Suchtpotenzial massiv.

 

Nun ist es aber mittlerweile gängige Praxis, dass auf Drittligaspiele aus China gesetzt werden kann. Oder darauf, welcher Spieler als nächstes gefoult wird oder eine Gelbe Karte bekommt.

 

Die Gesetzeslage muss sich der geänderten Situation anpassen. Im Vordergrund müssen der KundInnenschutz und die Suchtprävention stehen.

 

Es muss daher sichergestellt werden, dass Kinder und Jugendliche keinen Zutritt zu Betriebsstätten mit Wettterminals haben. Betriebsstätten dürfen nicht in uneingeschränkter Dichte eröffnet werden können und dürfen sich vor allem nicht in unmittelbarer Nähe von Einrichtungen befinden, an denen sich Kinder und Jugendliche typischerweise aufhalten.

 

Zum Schutz vor Spielsucht muss es möglich sein, sich selbst von der Wettteilnahme sperren zu lassen. Zudem sollen die Befähigungsnachweise für BetreiberInnen verschärft und Wettbüros künftig zwischen 24 Uhr und acht Uhr nicht mehr öffnen dürfen.

 

Um Geldwäsche zu verhindern, sollen Kunden bei Einsätzen ab 1.000 Euro einen Lichtbildausweis vorzeigen müssen.

 

Die möglichen Strafen sollten von derzeit maximal 7.000 Euro auf maximal 25.000 Euro angehoben werden.

 

 

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, eine Regierungsvorlage zur Novellierung des Stmk. Wettgesetzes dem Landtag zur Beschlussfassung vorzulegen, die insbesondere beinhaltet:

  • das Verbot von Wetten während eines laufenden Ereignisses (Livewetten),
  • Nichterteilung einer Bewilligung, wenn die beantragte Betriebsstätte weniger als 100 Meter von anderen Wettterminals oder von Kindergärten, Schulen, Kinder- und Jugendspielplätzen, Jugendzentren u. dgl. entfernt ist,
  • Möglichkeit der Selbstsperre,
  • Zutritt zur Räumen mit Wettterminal nur für volljährige Personen und unter Identitätsnachweis,
  • kein Betrieb von Wettterminals zwischen 24 Uhr und 8 Uhr,
  • Nachweis der Identität und Ersichtlichmachung im Wettbuch bei Wettabschlüssen über 1.000 Euro als Maßnahme gegen Geldwäsche,
  • Erhöhung der maximalen Geldstrafe auf bis zu 25.000 Euro.

Veröffentlicht: 6. Februar 2015

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