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Sozialpolitischer Overkill

Einkommenskürzungen von über 10 Prozent

Die Regierung muss einen Euro-Schutzschirm finanzieren und wälzt die Belastungen auf die einkommenschwächsten Schichten ab. Die Verluste liegen bei 10 bis 15 Prozent jährlich. Einige Rechenbeispiele.

Am 1. März tritt wird das Steiermärkische Mindestsicherungsgesetz in Kraft.

Trotz anderslautender Versprechungen bringt es dramatische Verschlechterungen für Sozialhilfebezieher/innen mit sich und umgeht so die  § 15a-Vereinbarung mit dem Bund, die Verschlechterungen verbietet.

Das Verschlechterungsverbot wird nicht eingehalten.


Beispiel 1:

Eine alleinstehende Person mit einer Miete von € 228,--, bezieht derzeit Jährlich € 10.120,-- an Sozialhilfe inklusive der Sonderzahlungen. Diese Person bezieht nach Einführung der Mindestsicherung nur mehr € 9.024,--, d.h. sie verliert € 1.096,-- jährlich.
Es sind viele alte Menschen betroffen, die keinen Pensionsanspruch haben, diese können nicht mehr arbeiten und sollten auf jeden Fall Mindestpensionistinnen gleichgestellt sein, diese haben im Jahr 2011 € 752,-- 14 mal pro Jahr zu Verfügung, d.s. jährlich € 10.528,--.

Sozialhilfe derzeit



€  548,--  Lebensbedarf 14 mal jährlich €  7.672,--   jährlich
 € 228,--  Miete  12 mal jährlich  € 2.448,--   jährlich
 in Summe €  776,--  monatlich      €     10.120,--   jährlich

 Mindestsicherung ab 1. März 2011

€    752,-- Lebensbedarf inklusive Miete, 12 mal jährlich     €         9.024,--    jährlich

 

Beispiel 2: Eine Familie (Vater, Mutter, 2 Kinder) mit einer Miete von € 348,--, bezieht jährlich € 20.584,-- an Sozialhilfe inklusive der Sonderzahlungen. Diese Familie bezieht nach Einführung der Mindestsicherung nur mehr € 17.558,20 jährlich. D.h. die Familie verliert jährlich € 3.025,80. Die Miete ist bei der Mindestsicherung bereits in den Mindeststandards inkludiert und die Richtsätze für die Erwachsenen werden nur 12 mal jährlich ausbezahlt.


Sozialhilfe derzeit
€          500,--  Lebensbedarf 1. Erwachsener 14 mal pro Jahr         €          7.000,--   jährlich
€          334,--  Lebensbedarf 2. Erwachsener 14 mal pro Jahr         €          4.676,--   jährlich
€          338,--  Lebensbedarf 2 Kinder (€ 169,-- mal 2) 14 mal        €          4.732,--   jährlich
€          348,--  Miete 12 mal jährlich                                                €          4.176,--   jährlich
€       1.520,--  monatlich                                                                  €        20.584,--   jährlich
 
Mindestsicherung ab 1. März 2011
 
€          564,70  1. Erwachsener 12 mal pro Jahr                              €          6.776,40   jährlich
€          564,70 2. Erwachsener 12 mal pro Jahr                              €          6.776,40   jährlich
€          286,10  2 Kinder (€ 143,05 mal 2) 14 mal pro Jahr             €          4.005,40   jährlich
€       1.415,50  monatlich                                                                €        17.558,20   jährlich

Nach Einführung der Mindestsicherung werden alle schlechter gestellt als mit der bisherigen Sozialhilfe - d.h. die Mindestsicherung ist eine Mogelpackung, die Gemeinden und das Land sparen sich auf dem Rücken der Ärmsten viel Geld ein.
 

Regress: Wieder eingeführt

 

Der Regress wird wieder eingeführt!

Erst 2008 wurde der Regress in der Sozialhilfe abgeschafft. Nun wird er bei der Mindestsicherung – entgegen der § 15a-Vereinbarung – wieder eingeführt, ab einem Einkommend der Angehörigen von € 1.500,-- monatlich.
Der Rückersatz ist kontraproduktiv für die Betroffenen und ihre Angehörigen ist.

Viele Menschen, die Anspruch auf Mindestsicherung haben, werden ihren Anspruch nicht wahrnehmen,  weil sie sich schämen, dass ihre Eltern oder erwachsenen Kinder, von der BH bzw. dem Magistrat erfahren, dass es ihnen finanziell schlecht geht und dass diese Angehörigen zum Rückersatz verpflichtet werden. Welche Mutter oder welches erwachsene Kind möchte schon, dass die eigenen Kindern bzw. die Eltern durch den Sozialhilferückersatz indirekt zum Lebensunterhalt beitragen müssen.

26. Januar 2011