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„Sozialhilfe neu“ bedeutet massive Kürzungen bei Kindern

Ein gefährliches Gesetz - und erneut ein enttäuschendes Verhalten der SPÖ

Geht es nach der schwarz-blauen Bundesregierung, wird die „Sozialhilfe neu“ ab 1.1.2020 die bisherige Mindestsicherung ablösen. Damit würden für die Bezieherinnen und Bezieher sämtliche Sozialleistungen des Landes wegfallen. Eine Auszahlung von Wohnunterstützung oder Heizkostenzuschuss an Personen, welche die künftige Sozialhilfe beziehen, ist dann nicht mehr möglich.

Das Land darf zwar weiterhin Leistungen wie Wohn- oder Heizkostenbeihilfe gewähren, jedoch wird die Sozialhilfe dann um diesen Betrag gesenkt. KPÖ-Klubobfrau Claudia Klimt-Weithaler brachte diese Maßnahme im Rahmen einer Landtagsdebatte am 2. April zur Sprache und betonte: „Obwohl es angeblich darum geht, Menschen wieder in Beschäftigung zu bringen, treffen die Kürzungen in erster Linie Kinder und Menschen im Pensionsalter. Es ist ein besonders brutales Sparpaket, das Alters- und Kinderarmut weiter vergrößern wird.“

Die Kürzungen bedeuten konkret, dass beispielsweise Menschen, die im Pensionsalter sind, aber zu wenige Versicherungsjahre haben und deshalb Mindestsicherung anstelle einer Pension beziehen, monatlich über 140 Euro an Wohnunterstützung verlieren und folglich Gefahr laufen, ihre Wohnung nicht mehr finanzieren zu können. Bekanntlich sind die Wohnkosten der größte Preistreiber in Österreich und gerade für Menschen mit geringem Einkommen eine existenzielle Belastung.

Eine andere Gruppe, die besonders betroffen ist, sind Kinder und Jugendliche. Diese können in der Steiermark 14 Mal den für Minderjährige vorgesehenen Anteil der Mindestsicherung beziehen. Dies war eine der letzten verbleibenden konkreten Maßnahmen gegen Kinderarmut. Das Bundesgesetz untersagt den Ländern künftig die Möglichkeit, Kindern die Leistung öfter als zwölf Mal auszuzahlen. „In der Steiermark wächst schon jetzt jedes fünfte Kind an oder unter der Armutsgrenze auf. Durch die unsoziale Politik der Bundesregierung wird sich diese Zahl weiter erhöhen“, warnt Klimt-Weithaler.

Die KPÖ hat deshalb im Landtag den Antrag gestellt, der Landtag solle sich gegen alle Regelugen aussprechen, durch die Bezieherinnen und Bezieher der künftigen Sozialhilfe keine Wohnunterstützung oder Heizkostenzuschuss mehr beziehen können. Claudia Klimt-Weithaler: „Die Kürzungen bei der künftigen Sozialhilfe werden jene Menschen treffen, die sich am wenigsten wehren können. Die Maßnahmen sind unsozial und strikt abzulehnen. Überraschend ist das Verhalten der SPÖ, die zwar das Bundesgesetz kritisiert, im Landtag aber aus Treue zur ÖVP gegen eine Erklärung stimmt, in der die Kürzungen abgelehnt werden.“

 

 

Das ist der Antrag, gegen den SPÖ, ÖVP und FPÖ gestimmt haben:

"Der Landtag Steiermark spricht sich gegen alle Regelungen im Entwurf des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes aus, durch die der zusätzliche Bezug von Leistungen aufgrund landesgesetzlicher Regelungen, wie der Wohnunterstützung oder des Heizkostenzuschusses, nicht mehr möglich ist, da diese Leistungen von der auszuzahlenden Sozialhilfe künftig in Abzug zu bringen sind."

Veröffentlicht: 2. April 2019

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