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Sozialhilfe: Familienfeindliche Praxis Gegenstand von KPÖ-"Dringlicher"

Claudia Klimt-Weithaler: "Situation demütigend und unzumutbar"

Im Rahmen einer Pressekonferenz stellte heute LAbg. Claudia Klimt-Weithaler, KPÖ-Sozialsprecherin, mit der Sozialarbeiterin Karin Gruber jene Dringliche Anfrage vor, die die KPÖ heute um 16 Uhr an Soziallandesrat Schrittwieser richten wird.

Seit der Abschaffung der Rückzahlungspflicht (Regress) bei der Sozialhilfe vor einem Jahr hat sich in einigen steirischen Bezirken eine neue Praxis eingebürgert, wie die sich in letzter Zeit häufenden Fälle zeigen. Dabei werden Betroffene, die bei um Sozialhilfe ansuchen und auch zum Bezug berechtigt sind, aufgefordert, ihre Angehörigen auf Unterhalt zu verklagen. Ob es sich bei den Angehörigen um Mindestpensionisten oder um die eigenen Kinder handelt, spielt dabei keine Rolle.

Zum Mittel der Dringlichen Anfrage greift die KPÖ nun, weil persönliche Gespräche mit MitarbeiterInnen im Büro des Soziallandesrates bisher keine Veränderung bewirkt haben.

LAbg. Klimt-Weithaler: "Wir sehen in manchen Bezirken eine furchtbare Entwicklung in der Sozialhilfepraxis. Die Aufforderungen, Angehörige zu verklagen, löst Streit in den betroffenen Familien aus und zerstört den Zusammenhalt. Die vor einem Jahr gefeierte Abschaffung des Regresses wird so ad absurdum geführt. Die Situation ist für die Betroffenen demütigend und unzumutbar."

Da die Regelung in Pflegeheimen nicht nur Anwendung kommt, obwohl beide Bereiche die selbe Rechtsgrundlage haben, sieht die KPÖ auch die Möglichkeit, durch einen entsprechenden Erlass Abhilfe zu schaffen.

Veröffentlicht: 17. November 2009

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