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Sozialhilfe: Berufungsfrist verlängert

ORF berichtet über Erfolg der KPÖ im Landtag

Berufungsfrist wird verlängert
Die Berufungsfrist für Sozialhilfe wird in der Steiermark vier und nicht mehr wie bisher zwei Wochen betragen, das teilte die KPÖ in einer Aussendung mit. Der Antrag der KPÖ wurde im Landtag einstimmig angenommen.

"Bisher kaum Möglichkeit zur Berufung"
Die KPÖ habe den Antrag auf Verlängerung gestellt, weil gerade sozial schwächere Menschen, die Sozialhilfe beziehen, in den zwei Wochen kaum die Möglichkeit einer Berufung gehabt hätten.

(orf on, 7.2. 07)

Veröffentlicht: 8. Februar 2007

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