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Sozialhilfe: Berufungsfrist auf 4 Wochen verlängert

Erfolgreicher KPÖ-Antrag für Gleichberechtigung von Sozialhilfeempfängerinnen und -empfängern

Bisher betrug die Einspruchsfrist bei der Sozialhilfe lediglich zwei Wochen, während sie in fast allen anderen Bereichen vier Wochen beträgt. Dadurch waren besonders sozial schwächere Menschen benachteiligt. Das sagte die Sozialsprecherin des KPÖ-Landtagsklubs, LAbg. Claudia Klimt-Weithaler, am 7. Februar.

Aufgrund der komplizierten Gesetzeslage seien, so Klimt-Weithaler, viele Anspruchsberechtigte gar nicht in der Lage, innerhalb der kurzen Frist von zwei Wochen einen Einspruch zu formulieren. Deshalb hat die KPÖ den Antrag gestellt, die Frist auf vier Wochen zu verlängern. Trotz anfänglichen Widerstands von LR Flecker wurde der Antrag letztendlich einstimmig angenommen.

 

„Im Bereich der Sozialhilfe hat die KPÖ bereits mehrere Verbesserungen für sozial Schwache erreicht. Durch diese ‚Politik der kleinen Schritte’ kann die Situation benachteiligter Menschen zwar verbessert werden, an den grundlegenden Probleme ändert sich aber aufgrund der defensiven Haltung der SPÖ nichts. Darauf werden wir weiterhin aufmerksam machen“, so LAbg. Claudia Klimt-Weithaler.


 


Veröffentlicht: 7. Februar 2007

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