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Seiersberg – KPÖ kritisiert neue Sonderregelung für Shoppingcit

SPÖ und ÖVP umgehen das VfGH-Erkenntnis und zementieren die Verbindungswege in der Shoppingcity ein

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SPÖ und ÖVP umgehen das Erkenntnis des VfGH und zementieren die Verbindungswege in der Shoppingcity ein. (Foto: Jacktd, CC)

Mit einer Novelle des Landes-Straßenverwaltungsgesetzes schaffen ÖVP und SPÖ gegen die Stimmen der Opposition eine neue Kategorie von Straßen, sogenannte „Zufahrtsstraßen“. „Offenbar erkennt die Landesregierung, dass ihre nachträglich erlassene Einzelstandortverordnung für die Shoppingcity Seiersberg wieder nicht halten wird“, so KPÖ-Klubobfrau Claudia Klimt-Weithaler. Die neuen „Zufahrtsstraßen“ sollen wohl dazu dienen, die Verbindungswege im Einkaufszentrum rechtlich abzusichern. Die KPÖ vermutet aber, dass diese „Lex Seiersberg“ erneut nicht halten wird. Der Versuch der Landesregierung, die Verbindungen als Interessentenwege auszuweisen, wurde vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) aufgehoben.

Laut Gesetz sollen die Zufahrtsstraßen die Verbindung zu „bedeutenden Infrastruktureinrichtungen“ herstellen. „Allerdings wurde weder im Ausschuss noch im Landtag ein konkreter Bedarf oder Mangel angeführt“, wundert sich Klimt-Weithaler. Es könnten darunter also durchaus auch Verbindungsgänge zwischen Einkaufszentren gemeint sein. Mit einem Abänderungsantrag wollte die KPÖ erreichen, dass die Zufahrtsstraßen nicht für „bedeutende Infrastruktureinrichtungen“, sondern ausschließlich für Einrichtungen der öffentlichen Daseinsvorsorge gelten. Dieser wurde jedoch abgelehnt. Ein Begutachtungsverfahren zu dieser Gesetzesänderung hat es übrigens nicht gegeben.

Veröffentlicht: 6. Juli 2021

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