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Schutz der Grazer Altstadt muss besser werden!

KPÖ-Antrag auf Novellierung des Baugesetzes

Das Girardihaus oder das legendäre Kommodhaus sind traurige Beispiele dafür, dass die bestehenden gesetzlichen Vorgaben nicht ausreichen, um ein schutzwürdiges Haus auch tatsächlich vor dem Verfall zu bewahren. Die KPÖ regt daher eine Novelle des Baugesetzes an, um den mangelhaften Schutz der Grazer Altstadt wirkungsvoller zu gestalten.

Das Steiermärkische Baugesetz sieht vor, dass Eigentümer zur Erhaltung schutzwürdiger Häuser verpflichtet sind. Allerdings ist der Spielraum so groß, dass mit ausreichender Geduld jedes Gebäude in einen Zustand versetzt werden kann, der einen legalen Abbruch mangels Wirtschaftlichkeit einer Sanierung zulässt.

Ein Verstoß gegen die Erhaltungspflicht unterliegt auch keinen Strafzahlungen, wie sie für andere Verstöße gegen das Baugesetz gelten. Dort lässt der gesetzliche Rahmen Strafen bis zu 14.535 Euro zu. Um in den Altstadtzonen liegende oder denkmalgeschützte Objekte zu schützen, möchte die KPÖ bei Verstößen gegen die Erhaltungspflicht künftig ebenfalls Strafen vorsehen. Der Strafrahmen für derlei Verstöße muss empfindlich höher als der derzeit gültige sein.

Der Antrag der KPÖ wird am 13. Oktober vom zuständigen Ausschuss behandelt.

Vorschlag Gesetzesänderung

Der Landtag Steiermark hat beschlossen:

Das Steiermärkische Baugesetz (Stmk. BauG), LGBl. Nr. 59/1995, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 75/2015, wird wie folgt geändert:

1. Nach § 118 Abs. 2 wird folgender Abs. 2a eingefügt:

„(2a) Eine Verwaltungsübertretung, die mit einer Geldstrafe von Euro 2.500,- bis EUR 50.000,- zu bestrafen ist, begeht, wer als Eigentümer einer unter Denkmalschutz stehenden oder in der Altstadtschutzzone liegenden baulichen Anlage seinen Erhaltungspflichten gem. § 39 Abs. 1 nicht nachkommt. Die Strafen erhöhen sich im Wiederholungsfall."

2. Dem § 120a Abs. 19 wird folgender Abs. 20 angefügt:

"Die Einfügung des § 118 Abs. 2a durch die Novelle LGBl. Nr. ....... tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der .......... in Kraft."

30. September 2015