Schneefälle: Teile der Obersteiermark ohne medizinische Versorgung
Werner Murgg (KPÖ): Gefahren der „Gesundheitsreform“ treten zutage
In weiten Teilen der Steiermark führen derzeit starke Schneefälle zu Problemen. Eine medizinische Versorgung ist in manchen Ortschaften nicht mehr möglich. KPÖ-LAbg. Werner Murgg warnt, dass sich mit der von der Landesregierung geplanten „Spitalsreform“ die Lage im Winter verschärfen werde.
Josef Berger von der Landeswarnzentrale warnt in den Medien: „Was ganz gravierend ist, ist, dass zur Zeit keine ärztliche Versorgung gewährleistet bzw. nicht sichergestellt werden kann.“ Das liegt allerdings nicht nur an der Witterung, sondern auch an der mangelnden medizinischen Infrastruktur vor Ort in den betroffenen Gebieten.
„Wenn witterungsbedingt auch kein Rettungshubschrauber eingesetzt werden kann, ist in Notfällen keine Hilfe möglich. Die Schließung von dezentralen Spitälern ist ein schwerer Fehler. Wenn es in manchen Teilen der Steiermark gar keine oder nur noch ein absolutes Minimum an medizinischer Versorgung gibt, haben diese Regionen keine Zukunft“, warnt der obersteirische KPÖ-Landtagsbageordnete Werner Murgg.
Weil die Landesregierung das Budget nicht im Griff hat, soll bekanntlich die Gesundheitsversorgung im gesamten Bundesland drastisch reduziert werden. Der Name „Leitspitäler“ ist dabei irreführend, weil diese alle anderen Spitäler nicht ergänzen, sondern ersetzen. In Bezirken wie Bruck-Mürzzuschlag, Leoben und Liezen werden die – im Winter oft von Schneefall betroffenen – Wege zu Krankenhäusern immer weiter. Die KPÖ hat von Anfang an vor den Folgen der „Spitalsreform“ von Gesundheitslandesrat Drexler (ÖVP) gewarnt und unterstützt die Proteste der Bevölkerung gegen die Ausdünnung der medizinischen Versorgung in der Steiermark.
Die Vorschläge KPÖ für das steirische Gesundheitssystem:
- Die Standorte von Gesundheitseinrichtungen müssen am Bedarf orientiert sein, nicht an abstrakten, realitätsfernen Modellen.
- Der erste Schritt muss sein, im niedergelassenen Bereich die nötigen Strukturen aufzubauen, damit die Menschen eine sichere, medizinisch hochwertige, wohnortnahe Versorgung vorfinden. Eine Reduktion der stationären Versorgung darf nur dann erfolgen, wenn betroffene Einrichtungen erwiesenermaßen aus medizinischer Sicht nicht notwendig sind.
- Die Versorgung muss durch kassenfinanzierte Einrichtungen gesichert sein. Privat- und Wahlärzte dürfen nicht die Kassenärztinnen und -ärzte ersetzen.
- In Einzelordinationen kann vieles an Therapien und Diagnosen abgefangen werden. Es muss ein verbindlicher allgemeiner Versorgungskatalog für die Primärversorgung definiert werden.
- Die Umgestaltung des Gesundheitssystems muss offen, demokratisch und transparent diskutiert und umgesetzt werden, nicht von oben herab diktiert.
Veröffentlicht: 4. Januar 2019