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Regierungsinserate: KPÖ drängt auf Aufklärung

Schriftliche Anfrage an Landeshauptmann Voves

Die Auskunftsverweigerung in der gestrigen Fragestunde des steirischen Landtags – „Ich habe meinen Ausführungen nichts hinzuzufügen“, so LH Voves, will die KPÖ nicht auf sich beruhen lassen und richtet die unbeantwortet gebliebene Frage nun in schriftlicher Form erneut an den Landeshauptmann.

Landeshauptmann Voves weigerte sich wie berichtet auch auf Nachfrage, den Wortlaut der Vereinbarung der Landesregierung mit zwei steirischen Tageszeitungen zu beantworten, für die das Land aus „außerordentlichen Mitteln“ 380.000 Euro zur Verfügung stellt.

In seinen Ausführungen versuchte der Landeshauptmann die – nicht als Inserate gekennzeichneten – PR-Texte als „Information der Bevölkerung über notwendige Maßnahmen der Regierung“ zu verkaufen. Dabei betonte er, dass in Übereinstimmung mit dem Medientransparenzgesetz keine Nennung von Regierungsmitgliedern erfolge. Ein Blick auf die bisher erschienenen Artikel genügt, um zu sehen, dass LH Voves den Landtag falsch informiert: Sowohl er als auch sein Stellvertreter Schützenhöfer werden in den Artikeln namentlich genannt.

Schriftliche Anfrage an ein Regierungsmitglied (§ 66 GeoLT)

Regierungsmitglied: LH Mag. Franz Voves

 

Fragesteller: Claudia Klimt-Weithaler, Dr. Werner Murgg

Fraktion(en): KPÖ

Betreff:

Reformpioniere

Begründung:

Sehr geehrter Herr Landeshauptmann!

 

Da Sie die in der Fragestunde im Rahmen der Landtagssitzung am 18. September 2012 von KPÖ und FPÖ an Sie gerichteten Fragen zur so genannten „Reformprozess Steiermark – Medienkooperation“ nicht beantwortet haben, deren finanzielle Bedeckung in der Höhe von EUR 380.000 in eben dieser Sitzung als außerplanmäßige Ausgabe zur Beschlussfassung vorgelegt wurde, erlauben wir uns die offenen Fragestellungen nochmals schriftlich vorzulegen.

 

Ihre Weigerung, dem Landtag als Kontrollorgan der Exekutive und oberstem demokratisch legitimierten Organ des Landes Rechenschaft über die Gebarung der Landesregierung abzulegen, noch dazu in einem unmittelbar in ihrer Verantwortung stehenden Bereich, ist geradezu skandalös. Schon alleine die demokratiepolitischen Implikationen dieses Vorfalls lassen es geboten erscheinen, diesen befremdlichen Vorgang nicht auf sich beruhen zu lassen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen folgende Anfrage(n):

War Ihnen zum Zeitpunkt der Beantwortung der diesbezüglichen mündlichen Anfrage von LAbg. KO. Claudia Klimt-Weithaler in der Landtagssitzung am 18. September 2012 klar, dass entgegen Ihrer mündlichen Beteuerung und einer der KPÖ vorliegenden Stellungnahme der Abteilung „Kommunikation Land Steiermark“ an die Tageszeitung „Der Standard“ bewusst, dass sowohl Sie als auch LH-Stv. Schützenhöfer in der Artikelserie „Reformpioniere“ der Kronenzeitung namentlich genannt werden?

 

Wie ist der Wortlaut der Kooperationsvereinbarung, die unter GZ. A16-48112012-18 bei den im Monat September zur Beschlussfassung vorgelegten Über- und außerplanmäßigen Ausgaben zu finden ist? Was ist der vereinbarte Gegenstand der Förderung, insbesondere der festgelegte Umfang und Inhalt der in der Kronenzeitung und Kleinen Zeitung vorgesehen Beiträge?

 

Ist geplant, mit den insgesamt 380.000 Euro Steuergeld ausschließlich positive Berichterstattung mit dem Ziel, „die bestmögliche Akzeptanz der Bevölkerung für diese Reform zu erreichen“, zu kaufen, oder sollen auch kritische Stimmen zu Wort kommen und den BürgerInnen objektive Information zu den Gemeindezusammenlegungen nahegebracht werden?

 

Wurde von Seiten des Landes mündlich oder schriftlich mit der Kronenzeitung bzw. der Kleinen Zeitung vereinbart, dass die im Rahmen der „Reformprozess Steiermark – Medienkooperation“ erscheinenden Beiträge weder als bezahlte Anzeige, Werbung oder entgeltliche Einschaltung gekennzeichnet werden?

 

Entsprechen Ihrer Ansicht nach die bisher erschienen Teile der Serie „Reformpioniere“ in der Kronenzeitung dem Mediengesetz, das in §26 festhält, dass „Ankündigungen, Empfehlungen sowie sonstige Beiträge und Berichte, für deren Veröffentlichung ein Entgelt geleistet wird“ in periodischen Medien als „Anzeige“, „entgeltliche Einschaltung“ oder „Werbung“ gekennzeichnet werden müssen?

 

Ist die Landesregierung als einer der von den Bestimmungen des Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetz (MedKF-TG) betroffener Rechtsträger ihrer Verpflichtung zur Meldung der „Reformprozess Steiermark – Medienkooperation“ bereits nachgekommen?

 

Wann erfolgte die oben erwähnte Meldung in Bezug auf die gegenständliche Medienkooperation gem. MedKF-TG?

 

Was war der genaue Wortlaut der Meldung an die KommAustria?

 

An welche weiteren Medien wurden Aufträge erteilt, die aus dem in der Amtsvorlage für die „Reformprozess Steiermark – Medienkooperation“ für „diverse weitere begleitende Kommunikationsmaßnahmen“ vorgesehenen Betrag in Höhe von € 80.000,00 (VSt. 1/021959-7281 ,,Öffentlichkeitsarbeit") beglichen wurden oder beglichen werden sollen?

 

Plant die Landesregierung, weiterhin Anzeigen dieser Art zu schalten?

 

Unterschriften:
Claudia Klimt-Weithaler eh., Dr. Werner Murgg eh.

 

Veröffentlicht: 19. September 2012

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