„Reformpartner“ kürzen erneut bei Kindern und Jugendlichen
Klimt-Weithaler: „Neues Kinder- und Jugendhilfegesetz ist massiver Rückschritt“
Am 15. Oktober beschließt der steirische Landtag ein neues Kinder- und Jugendhilfegesetz. Mit diesem Gesetz droht ein weiterer sozialpolitischer Rückschritt für Kinder und Jugendliche in der Steiermark und natürlich auch für deren Eltern. Bestehende Leistungen werden gestrichen, auf andere besteht kein Rechtsanspruch mehr. KPÖ-Klubobfrau Claudia Klimt-Weithaler kritisiert, dass SPÖ und ÖVP erneut bei Kindern und Jugendlichen kürzen.
Am 15. Oktober beschließt der steirische Landtag ein neues Kinder- und Jugendhilfegesetz. Mit diesem Gesetz droht ein weiterer sozialpolitischer Rückschritt für Kinder und Jugendliche in der Steiermark und natürlich auch für deren Eltern. Bestehende Leistungen werden gestrichen, auf andere besteht kein Rechtsanspruch mehr. KPÖ-Klubobfrau Claudia Klimt-Weithaler kritisiert, dass SPÖ und ÖVP erneut bei Kindern und Jugendlichen kürzen.
Was die „Reformpartnerschaft“ bisher im Jugendwohlfahrtsbereich angerichtet hat:
- Streichung der Sozial- und Lernbetreuung – 1500 Kinder verloren Betreuung und damit Zukunftschancen; 500 Beschäftigte ihren Arbeitsplatz;
- Qualitäts- und Leistungsreduzierung durch Reduzierung der Zielwerte im stationären Bereich (zurück in die „Heim-Ära“) und die Kürzung der „mittelbaren Zeiten“;
- Kürzungen bei Fortbildungen, Supervisionen und Teamsitzungen;
- Kürzungen bei den Kostenzuschüssen bei Psychotherapie und psychologischer Behandlung
Was das neue Gesetz bringt:
- Einkommensschwache Familien haben keinen Rechtsanspruch mehr auf eine Beihilfe zu Kindererholungsaktionen.
- Der gut funktionierende Jugendwohlfahrtsbeirat wird durch den Kinder- und Jugendhilfebeirat ersetzt. Dessen Zusammensetzung und Aufgaben werden künftig von der Landesregierung durch eine Verordnung festgelegt.
- Künftig darf die Kinder- und Jugendanwaltschaft nur mehr bei hoheitsrechtlichen Verfahren Akteneinsicht nehmen. Diese Einschränkung geht zulasten der Hilfesuchenden, für die sich die Anwaltschaft in Behördenverfahren einsetzt.
Klimt-Weithaler: „Die Kindererholungsaktionen sind für viele Kinder aus Familien mit geringem Einkommen die einzige Möglichkeit, die Ferien außerhalb der eigenen vier Wände zu verbringen. Trotzdem wird der Anspruch darauf gestrichen. Das Gesetz ist ein weiterer sozialpolitischer Rückschritt für Kinder und Jugendliche in der Steiermark und natürlich auch für deren Eltern.“
Die KPÖ lehnt diese geplanten Verschlechterungen ab und hat deshalb einen Abänderungsantrag eingebracht.
Veröffentlicht: 15. Oktober 2013