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Rechtsschutz: „Reform“ soll Bevölkerung ab 2012 vollständig entmündigen

KPÖ-LAbg. Murgg: Künftig keine Einsprüche gegen Behördenentscheidungen mehr möglich, wenn „Reform“ beschlossen wird

Unter dem Titel „Leistungsfähiger Staat“ plant die Bundesregierung einen sehr gefährlichen Eingriff in das österreichische Rechtssystem.

Unter dem Titel „Leistungsfähiger Staat“ plant die Bundesregierung einen sehr gefährlichen Eingriff in das österreichische Rechtssystem: Wie in einem Dokument auf der Homepage des Parlaments auf Seite 3 nachzulesen ist, soll es bereits ab 2012 in Verwaltungsverfahren nur mehr eine einzige Instanz geben, als einziges Rechtsmittel wird nur noch eine Beschwerde beim neu zu schaffenden Landesverwaltungsgerichtshof möglich sein. Das kritisierte der steirische KPÖ-LAbg. Werner Murgg am Mittwoch. In der Landeshauptleutekonferenz haben SPÖ, ÖVP und auch die FP keine Einwände gegen diese Pläne erhoben, wie im Protokoll der Sitzung nachzulesen ist.

Im Vorblatt zum Regierungsentwurf heißt es: „Jede Verwaltungsbehörde soll also ‚erste und letzte Instanz‘ sein und gegen die von ihr erlassenen Bescheide (…) soll als einziges Rechtsmittel Beschwerde beim Verwaltungsgericht erhoben werden können.“ Diesem solle aber „ein weitreichendes Ablehnungsrecht zukommen“. Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird dies mit einem Anwaltszwang und Verwaltungsgebühren (derzeit 180 Euro) verbunden sein. Ausgenommen sind lediglich Verwaltungsverfahren im Wirkungsbereich der Gemeinden.

LAbg. Murgg: „Diese ‚Reform‘ würde den völligen Verlust des Rechtsschutzes der Bevölkerung bedeuten. Gegen Behördenentscheidungen gibt es dann keine Berufungsmöglichkeit mehr. Die KPÖ hat in den vergangenen Jahren sehr viele Menschen bei falschen Behördenentscheidungen unterstützt, diese haben nach einer Berufung fast immer Recht bekommen. Nun soll einfach die Möglichkeit abgeschafft werden, Fehlentscheidungen anzufechten. Die Hürden, die eingezogen werden, sind für den Großteil der Bevölkerung nicht zu überwinden. Das ist ein weiterer Schritt in Richtung autoritärer Verfassungsstaat.“

Die KPÖ wird in der nächsten Sitzung des Steiermärkischen Landtags Landeshauptmann Voves auffordern, in der Landeshauptleutekonferenz gegen diese Pläne Stellung zu beziehen und auch die Kosten für diese Neuordnung des Rechtssystems zu nennen, die die Steiermark zu tragen hat.

Veröffentlicht: 17. August 2011

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