Rechnungshof: KPÖ mahnt Einhaltung des Auftrages ein
LAbg. Murgg verwehrt sich gegen Vorgabe zu Privatisierungen
In seinem Bericht über Landeswohnungen in der Brucknerstraße argumentiert der Rechnungshof, dass es nicht Aufgabe des Landes sei, für Bedienstete Wohnraum zur Verfügung zu stellen, und fordert eine Privatisierung dieser im öffentlichen Eigentum befindlichen Wohnungen.
Der Landesrechnungshof ist für die öffentliche Finanzkontrolle im Land Steiermark zuständig und erfüllt dadurch seinen verfassungsgesetzlich vorgesehenen Kontrollauftrag. Er prüft die Gebarung des Landes auf Rechtmäßigkeit, Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit. Seine Aufgabe ist es, für einen verantwortungsvollen und transparenten Umgang mit öffentlichen Mitteln zu sorgen und Verbesserungen anzuregen.
KPÖ-LAbg. Werner Murgg, Vorsitzender des Kontrollausschusses des Steiermärkischen Landtags, kritisiert vor diesem Hintergrund die Vorgangsweise des Landesrechnungshofes und verwehrt sich gegen den Versuch, dem Land politische Vorgaben zu machen.
LAbg. Murgg: „Der Rechnungshof erfüllt eine wichtige und wertvolle Kontrollfunktion für das Land Steiermark. Es ist aber nicht Auftrag des Rechnungshofes, die Aufgaben des Landes zu definieren. Das muss der demokratisch gewählten Vertretung der steirischen Bevölkerung überlassen bleiben. Deswegen habe ich als einziger gegen die Annahme dieses Berichtes gestimmt.“
Veröffentlicht: 6. November 2013