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Pflegeregress: VFGH-Urteil lässt auf Verbesserungen für Betroffene hoffen

Klimt-Weithaler (KPÖ): Praxis ist verfassungswidrig – Land muss Regress nun neu regeln

Einen neuen Höhepunkt erreicht der Konflikt um den steirischen Pflegeregress mit einem soeben bekannt gewordenen Urteil des Verfassungsgerichtshofes. Das Höchstgericht hat sich mit der Frage beschäftigt, ob es verfassungskonform ist, dass in der Steiermark bei der Einhebung des Pflegeregresses weitere Unterhaltszahlungen unberücksichtigt bleiben. Dadurch sind zahlreiche Betroffene, die für pflegebedürftige Eltern oder Kinder Regress zahlen, in ihrer Existenz gefährdet.

Zwar urteilt der VFGH, dass der Pflegeregress nicht gleichheitswidrig ist, stellt aber gleichzeitig fest, dass die Behörden künftig jeden Einzelfall von sich aus (!) prüfen müssen. Sollte durch eigene Pflegekosten oder durch Unterhaltspflichten gegenüber anderen Angehörigen der eigene Unterhalt gefährdet sein, „scheidet der Pflegeregress grundsätzlich von vornherein aus“, so das Verfassungsgericht. Genau dies wurde in der Steiermark aber niemals so gehandhabt, betont KPÖ-Klubobfrau Claudia Klimt-Weithaler, die seit dessen Wiedereinführung im Jahr 2011 gegen den Regress kämpft. Die KPÖ hat 18.000 Unterschriften von Steirerinnen und Steirern gesammelt, die sich für eine Abschaffung dieser „Angehörigensteuer“ aussprechen.

Klimt-Weithaler: „Nicht das Gesetz, aber der Vollzug ist in vielen Fällen verfassungswidrig. Der VFGH verlässt sich darauf, dass die Gesetze in der Steiermark verfassungskonform angewendet werden. Nun haben wir Schwarz auf Weiß, dass das nicht der Fall ist. Landesrätin Edlinger-Ploder muss nun sofort mit einer Verordnung reagieren und alle Fälle einzeln überprüfen lassen. Es ist zu erwarten, dass viele jetzt vom Regress Betroffene dann nicht mehr zahlungspflichtig sind, wenn ihr eigener Unterhalt gefährdet ist – und das ist leider bei vielen Steirerinnen und Steirern der Fall.“

Veröffentlicht: 25. Oktober 2013

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