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"Pflegenotstand": Mitverantwortung des Landes

Gemeinderätin Felbinger weist auf ungünstigen Personalschlüssel hin

Auf die Mitverantwortung des Landes Steiermark für die Probleme im Pflegebereich weist die Grazer KPÖ-Gemeinderätin Kirsten Felbinger hin:
Für die KPÖ ist es schon seit langer Zeit klar, dass es zu wenig Pflegeplätze sowohl stationär als auch ambulant gibt, die für die betroffenen Menschen und Familien leistbar sind. Problematisch gestaltet sich auch die Situation in Pflegeheimen steiermarkweit.
Laut Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung über den Personalschlüssel für Pflegeheime werden in unserem Bundesland Mindeststandards für die Betreuung von Menschen in Pflegeheimen vorgegeben. Dies mag in der Theorie zwar gut wirken, führt aber in der Praxis zu Überforderung des angestellten Personals in den Pflegeheimen und zur Herabsenkung der Qualitätsstandards, die Menschen, die in Pflegeeinrichtungen leben, treffen. Da in verschiedenen Dienstpostenplänen und in den Personalstatistiken auch Karenzurlauberinnen, beschränkt arbeitsfähige Mitarbeiterinnen und Langzeitkrankenstände eingerechnet sind, wirkt das Bild in der Praxis verzerrt. Darüber hinaus gilt es noch anzumerken, dass oftmals die Pflegegeldeinstufung, mit dem tatsächlich bestehenden Pflegeaufwand nicht übereinstimmt, da zwischen der Antragstellung auf eine höhere Pflegestufe bis zu deren Neubewertung ein langer Zeitraum liegt. Das bedeutet, dass sich der höhere tatsächliche Pflegeaufwand bei der Personalschlüsselbewertung, mangels offizieller Zuerkennung, noch nicht niederschlägt
Wenn man die Zahlen(2003) im Bundesländervergleich anschaut ergibt sich folgendes Bild:
STMK. 1:4,6
OÖ: 1:4,4
KÄ: 1:3
NÖ:1: 2,74
T:1:2,6
W:1:2,0
Umgerechnet auf die tatsächliche Anzahl der zu betreuenden Bewohner pro Pflegeperson ergibt sich, auf den Durchrechnungszeitraum von einem Jahr folgendes Bild:
STMK: 1: 24,84
OÖ:1: 23,76
K:1:16,2
NÖ:1: 14,04
T:1: 14,04
W:1:10,8

Die Steiermark liegt im Bundesländervergleich bei der personellen Ausstattung im Pflegebereich an letzter Stelle. Diese unterschiedlichen Personalschlüsselverordnungen wären nach Ansicht der KPÖ nur österreichweit über ein einheitliches Pflegegeldgesetz zu regeln. Weiters kritisieren wir, dass das Land Steiermark nur einen Mindestpersonalschlüssel vorgibt und dieser noch aus Gründen der Arbeitsmarksituation um 10% unterschritten werden darf. Die Anpassung des steirischen Personalschlüssels an österreichische Standards muss angestrebt werden.

Veröffentlicht: 24. August 2006

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