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Pflege: Bericht der Volksanwaltschaft muss Konsequenzen haben!

KPÖ für Verbesserung bei Personalausstattung und Kontrollen

Die Volksanwaltschaft hat die Alten- und Pflegeheime geprüft. Im Bericht wird die zu geringe Personalausstattung und die mangelnde Betreuungsqualität in steirischen Heimen kritisiert, vor allem in der Nacht. Die KPÖ wird deshalb in der heutigen Landtagssitzung einen Antrag einbringen, den Pflegeschlüssel und die Kontrollen zu verbessern.

Es ist wichtig, dass in den Pflegeheimen ausreichend Personal beim Betreiber angestellt ist und nicht auf Fremdleistungen zurückgegriffen wird. Das Wiener Wohn- und Pflegeheimgesetz sieht in den die Heime betreffenden Pflegestufen eine weitaus intensivere Personalausstattung als die Steiermark vor:

Pflegegeldstufe

Betreuungs- und Pflegeperson (VZÄ)

Bewohner

WIEN

Bewohner

STEIERMARK

4

1

1,75

2,6

5

1

1,5

2,1

6

1

1,25

1,7

7

1

1

1,6

 

Die Volksanwaltschaft ruft die Aufsichtsbehörden auf, bei ihren Kontrollen nicht nur auf strukturelle Gegebenheiten und Prozesse zu achten, sondern im Sinne einer umfassenden Qualitätskontrolle auch negative Vorfälle (Sturz, Infektionen, Freiheitsbeschränkungen etc.) sowie die Zufriedenheit der BewohnerInnen, der Angehörigen und des Personals systematisch zu erfassen. Eine hohe Personalfluktuation sollte die Aufsichtsbehörde jedenfalls als einen alarmierenden Hinweis auf Pflegemängel verstehen. Die Anzahl der fachlich kompetenten Amtssachverständigen sollte deutlich erhöht werden, um ausreichende Kontrollen der Heime (auch in der Nacht) zu ermöglichen.

KPÖ-Klubobfrau Claudia Klimt-Weithaler: „Der Bericht bestätigt, was wir seit vielen Jahren sagen: Wir brauchen mehr Personal in den Heimen und bessere Arbeitsbedingungen. Das ist für alle gut, für die Bewohnerinnen und Bewohner der Heime, für ihre Angehörigen und für das Personal. Dafür müssen aber die Rahmenbedingungen geschaffen werden. Wenn der Landtag den Bericht der Volksanwaltschaft ernst nimmt, muss er auch Konsequenzen haben!“

In ihrem Antrag fordert die KPÖ, 1. die Personalausstattung in den steirischen Pflegeheimen nach Wiener Vorbild deutlich zu verbessern; 2. regelmäßig eine transparente Qualitätsbeurteilung der Pflegeheime durchzuführen; 3. die Anzahl der Amtssachverständigen zu erhöhen und 4. dafür Sorge zu tragen, dass alle Pflegeeinrichtungen in der Steiermark zumindest zweimal jährlich überprüft werden, wobei unangekündigte Kontrollen speziell auch am Wochenende und in der Nacht stattzufinden haben, bei denen nicht nur die Pflegedokumentation, sondern auch die Einhaltung des Pflegeschlüssels, Dienstpläne und die Einhaltung arbeitsrechtlicher Vorschriften geprüft werden. Der Antrag wurde von Grünen und FPÖ unterstützt, die Mehrheit aus SPÖ und ÖVP stimmte aber dagegen.

 

Veröffentlicht: 2. Juli 2019

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