Pension – Dauerkreuzfahrt?

Kathrin Jarz über das Angleichen des Pensionsalters für Frauen, starre (Gender)-Diskussionen und mögliche Alternativen

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Kathrin Waldhauser-Jarz

Ausgangslage.
Nahezu monatlich wird in Politik und Medien über die Auswirkungen der Anhebung des Frauenpensionsalters von 60 auf 65 Jahre debattiert. Die schrittweise Anhebung des Frauenpensionsalters beginnt ab 2024. Betroffen sind Frauen, die ab 2. Dezember 1963 oder später geboren sind. Das Regelpensionsalter der Frauen im ASVG-System, für Gewerbetreibende und Bäuerinnen wird dann in Halbjahresetappen von bisher 60 auf 65 Jahre angehoben und damit an jenes der Männer angeglichen. Für Beamtinnen im Bundesdienst liegt schon jetzt wie für Beamte das Pensionsalter bei 65. Nun sehen viele Frauen auf den inzwischen ausgeschickten Informationen zu ihrem Pensionskonto, wie viel bzw. wie wenig Pension sie zukünftig zu erwarten haben - Männer erhalten bereits jetzt im Schnitt eine Pension von 1.288,00 Euro netto, Frauen 786,00 Euro. Die Politik reagiert darauf mit einem Gesetz, das Frauen den Rahmen vorgibt, bis zum 65. Lebensjahr am Arbeitsmarkt teilzuhaben. Denn ein längerer Verbleib im Beruf bringe längere Versicherungszeiten und in der Folge eine höhere Pension für Frauen, so die argumentative Grundlage.

Pensionsangleichung für Frauen als Problem?
Mit der neuen Pensionsangleichung werden wir nun alle gleich behandelt. Das ist es doch, was Frau und Feministin heute will, so jedenfalls das Argument einer Mehrheit. Was in der gesamten Diskussion jedoch völlig untergeht, ist, dass die Pensionsjahre nun anders berechnet werden als bisher. Vor der Pensionsreform wurden grundsätzlich die letzten 15 Jahre des Erwerbseinkommens zur Ermittlung der Pensionshöhe durchgerechnet. Seit Jänner 2014 gibt es nur mehr eine neue Berechnungsmethode: Die gesamten Erwerbsjahre werden berechnet und als Pension gibt es achtzig Prozent des sogenannten Lebensdurchschnittseinkommens. Und genau in diesem Berechnungssystem liegt die Benachteiligung für Frauen. Denn Frauen haben tendenziell die schlechter bezahlten Jobs (Gender Pay Gap) mit den niedrigeren Aufstiegschancen (Gläserne Decke), sie bekommen Kinder (Vereinbarkeit) und leisten den Hauptteil der unbezahlten Familien- und Versorgungsarbeit. Die logische Konsequenz: Frauen mit Berufsunterbrechungen und Teilzeit-Jahren steigen hier schlechter aus als Männer (im alten sowie im neuen System).

Pension neu denken.
Aber was verstehen wir eigentlich unter Pension bzw. welche Funktion hat die Pension in unserer Gesellschaft? Die Pension ist als Sehnsuchtsort für viele zu einer Art „Dauerkreuzfahrt,“ Schlaraffenland, oder zumindest zum Idyll für Spritzer-trinkende RadwanderInnen um den Neusiedlersee geworden, kurz: zu einer Beschäftigungsstrategie, die auf das Konsumieren im Alter ausgerichtet ist. Dabei sollte grundlegend nicht vergessen werden, dass die Pension ursprünglich doch vielmehr als Schutz vor Arbeitsunfähigkeit aufgrund des Alters dienen hätte sollen. Somit darf die Pension nicht als das aufgerechnet werden, was im Leben am Arbeitsmarkt verdient wurde (denn hier können Frauen im Moment nicht gleich viel wie Männer verdienen). Als Denkanstoß für zukünftige Pensionsdebatten sei hier eine getrennte Diskussion der Versicherung von Arbeitsunfähigkeit auf Grund des Alters, der Frage nach dem Ansparen von Vermögen sowie arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen auf Grund von Strukturveränderungen der Wirtschaft vorgeschlagen – all dies, und noch mehr, versteckt sich nämlich hinter dem Thema Pensionen. Und wie immer müssen wir uns fragen, wem diese unscharfe und vermischte Diskussion nützt.

Kathrin Jarz

Veröffentlicht: 8. Februar 2016