Parteienförderung: Bei sich selbst wollen SPÖ und ÖVP nicht sparen
Murgg kritisiert unehrliche Berechnung: Reale Kürzung beträgt statt angekündigter 15 % lediglich 5 %.
Viele Stunden dauerte die Debatte um das Doppelbudget, das den größten sozialpolitischen Rückschritt in der Steiermark in der Geschichte der Zweiten Republik bedeutet. Während sich SPÖ und ÖVP weder in der Gesundheits-, noch in der Bildungs-, Kultur- und Sozialpolitik gesprächsbereit zeigten und kaltschnäuzig jede Kritik am Budget an sich abperlen ließen, weigerten sie sich, bei der Parteienförderung dieselben Maßstäbe anzusetzen wie etwa bei Menschen mit Behinderung.
Im Rahmen der Budgetdebatte brachte die KPÖ den Antrag ein, die Parteienförderung wie von SPÖ und ÖVP angekündigt um 15 % zu kürzen und auf eine automatische jährliche Anhebung zu verzichten. Die „Reformpartner“ lehnten den Vorschlag ab.
Real werden den Parteien nun lediglich ca. fünf Prozent gekürzt, die Differenz ergibt sich aus einer unehrlichen Zahlenspielerei, wie KPÖ-LAbg. Werner Murgg aufzeigte: Durch die Auszahlung einer nicht budgetierten Förderung am Ende der vergangenen Periode wurde die Höhe der Parteiförderungen künstlich in die Höhe geschraubt, dieser Betrag fällt nun wieder weg. Ein Vergleich mit dem Vorjahr suggeriert deshalb eine Kürzung um 15 Prozent, obwohl in Wirklichkeit beinahe dieselbe Förderung ausbezahlt wird wie im Vorjahr.
Murgg: „Angesichts dessen, dass in sozial sensiblen Bereichen empfindliche Kürzungen vorgenommen werden, ist es ein Hohn, dass gerade die politischen Parteien mit Samthandschuhen angefasst werden. Die Parteienförderung soll außerdem ab 2012 wieder valorisiert werden. Gleichzeitig werden aber diverse Beihilfen für die Bevölkerung, etwa die Wohnbeihilfe, seit Jahren nicht mehr wertangepasst.“
Gegen diese bevorzugte Behandlung der politischen Parteien richtete sich die KPÖ in einem Antrag, der den Abgeordneten zur Beschlussfassung vorgelegt wurde. Darin fordert die KPÖ:
1. Eine Novelle des Stmk. Parteienförderungsgesetzes, mit der die Fördersummen um mindestens 15 Prozent gekürzt werden und deren Valorisierung ausgeschlossen wird, bis alle Beihilfen des Landes einer automatischen Valorisierung unterworfen wurden.
2. Ab dem Budget für 2013 sollen alle Parteienförderungen um mindestens 15 Prozent gekürzt und in weiterer Folge nicht mehr valorisiert werden.
Veröffentlicht: 27. April 2011