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Novomatic-Prozess: KPÖ richtet Dringliche Anfrage an LH Voves

KPÖ für Ausstieg aus "Kleinem Glücksspiel"

Wie am 17. April durch einen Bericht des Falter bekannt wurde, überlegt das Land Steiermark, eine Tochter der Novomatic AG im Prozess eines Spielsüchtigen zu unterstützen. Dieser hatte eine hohe Summe verspielt, weil die in der Steiermark zugelassenen Automaten weit höhere Spieleinsätze zuließen, als das Glücksspielgesetz des Landes vorsieht.

Eine einseitige Parteinahme des Landes in einem Prozess gegen einen in seiner Existenz ruinierten Spielsüchtigen auf Seiten eines Glücksspielkonzerns ist aus Sicht der KPÖ auf jeden Fall im Landtag zu behandeln. Deshalb wird die KPÖ in der Sitzung am 14. Mai eine Dringliche Anfrage einbringen.

Die KPÖ hat wiederholt darauf hingewiesen, dass das Glücksspielgesetz in der Steiermark systematisch gebrochen wird. Darin ist festgelegt, dass an Automaten Einsätze von höchstens 50 Cent und Gewinne von maximal 20 Euro zulässig sind. Automaten, die höhere Summen zulassen, sind illegal. Trotzdem erteilt das Land solchen Automaten Bewilligungen – gestützt auf Gutachten, die deren Hersteller selbst bezahlt haben. Darauf weist laut Medienbericht die Anwältin des Klägers hin.

Claudia Klimt-Weithaler, Klubobfrau der KPÖ im Landtag: „Unserer Meinung nach duldet das Land seit langer Zeit Automaten, die dem Gesetz widersprechen. Dafür trägt der Landeshauptmann die Verantwortung. Anstatt die unheilige Allianz mit der Glücksspielindustrie noch weiter zu vertiefen, sollte das Land den Betroffenen zur Seite stehen und künftig auf die Geschäftemacherei mit der Spielsucht verzichten.“

 

LANDTAG

STEIERMARK

XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE

 

Dringliche Anfrage an ein Regierungsmitglied (§ 68 GeoLT)

Regierungsmitglied: LH Mag. Franz Voves

Fraktion(en): KPÖ

Betreff:

Systematischer langjähriger Bruch des Glücksspielgesetzes des Landes Steiermark

Begründung:

Wie durch einen Bericht des „Falter“ bekannt wurde, überlegt das Land Steiermark, eine Tochter der Novomatic AG im Prozess eines Spielsüchtigen zu unterstützen, indem es als Streithelfer dem Verfahren beitritt. Der betroffene Spieler hatte mehr als 450.000 Euro verloren, weil die in der Steiermark zugelassenen Automaten weit höhere Spieleinsätze zuließen, als das Glücksspielgesetz des Landes vorsieht.

 

Der von einem Spitzenbeamten der Landesverwaltung ventilierte Plan, das Land solle  auf Seiten eines Glücksspielkonzerns in einem Prozess gegen einen in seiner Existenz ruinierten Spielsüchtigen Partei nehmen, zeugt nicht nur von verblüffendem Zynismus, sondern auch vom offensichtlich mangelnden Vertrauen in die Qualität der Vollziehung und aufsichtsbehördliche Überprüfung der einschlägigen landesgesetzlichen Bestimmungen in den letzten Jahren. 

 

So hat auch die KPÖ seit Jahren darauf aufmerksam gemacht, dass das Glücksspielgesetz in der Steiermark systematisch gebrochen wird. Darin ist festgelegt, dass an Automaten Einsätze von höchstens 50 Cent und Gewinne von maximal 20 Euro zulässig sind. Automaten, die höhere Summen zulassen, sind illegal. Trotzdem erteilt das Land Automaten Bewilligungen an denen man binnen Stunden mehrere tausend Euro verspielen kann – gestützt auf Gutachten, die deren Hersteller selbst bezahlt haben. Darauf weist die Anwältin des Klägers hin.

 

Es stellt sich die Frage, wie es passieren konnte, dass Automaten, die keinesfalls genehmigungsfähig gewesen waren, massenhaft zur Aufstellung gelangen konnten. Selbst illegal aufgestellte Automaten wurden oft jahrelang behördlich geduldet, ebenso wie die Geldvernichtungsmaschinen mit aufrechter Bewilligung. Sogar Landeshauptmann Voves deutete im Frühjahr des Jahres 2007 in einer Anfragebeantwortung grobe Mängel in der Überwachung an, meinte aber, dass „sich die Betreiber einer strengen Selbstkontrolle unterwerfen.“.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen folgende Dringliche Anfrage:

1. Stimmt es, dass, wie der Falter in seiner Ausgabe vom 17.4.2013 berichtet, das Land Steiermark überlegt, sich auf Seiten des Glücksspielkonzerns NOVOMATIC an einem Prozess eines Spielsüchtigen zu beteiligen?

 

2. Im oben genannten Artikel ist von Geldspielapparaten die Rede, welche Einsätze von über 50 Cent sowie Gewinne von über 20 Euro zulassen. Entsprachen Ihrer Meinung nach solche Modelle in der Steiermark den einschlägigen Bestimmungen des Steiermärkischen Veranstaltungsgesetzes und waren daher zulässig?

 

3. Sollten solche Geldspielapparate unzulässig sein, können Sie dann ausschließen, dass für diese Geräte eine behördliche Bewilligungen erteilt wurden?

 

4. Können Sie ausschließen, dass durch Automaten, welche dem Glücksspielgesetz widersprechen, welche aber dennoch bewilligt wurden, Personen finanziellen Schaden erlitten haben?

 

5. Wer erstellt die Gutachten für die in der Steiermark zugelassenen Glücksspielautomaten und wie viele Personen in der Landesverwaltung sind in der Lage, die Gesetzeskonformität dieser Geräte und der auf Ihnen zum Einsatz kommenden Software sicherzustellen?

 

6. Wie ist die Überprüfung der Bewilligungswerber und der aufgestellten Geldspielapparate gestaltet, erfolgt sie systematisch und flächendeckend, gibt es einen Prüfplan?

 

7. Wieviele Aufstellungsorte und Geldspielapparaten wurden im abgelaufenen Kalenderjahr kontrolliert, welcher Prozentsatz insgesamt bewilligten Geldspielapparate wurde dabei kontrolliert, und wieviele Beanstandungen, Strafverfahren oder Beschlagnahmungen resultierten aus diesen Überprüfungen?

8. Ist es richtig, dass in der Steiermark Zulassungsplaquetten, die beim Abmelden eines Glücksspielautomaten der Landesverwaltung retourniert werden müssen, in vielen Fällen aufgrund vermeintlicher Beschädigung auf nicht angemeldete Geräte übertragen werden, wodurch Abgaben hinterzogen und Automaten illegal betrieben werden können? Wenn ja, wie viele der vergebenen Plaquetten wurden seit dem Jahr 2005 nicht retourniert?

Veröffentlicht: 18. April 2013

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