Neues Kulturfördergesetz bringt weniger Transparenz
KPÖ stimmte gegen Novelle
Kritische Worte fand KPÖ-Klubobfrau Klimt-Weithaler zur Novellierung des steirischen Kulturförderungsgesetzes. Bei der Neufassung dieses Gesetzes im Jahr 2005 war die Steiermark vorbildlich. Bei einer Novellierung im Jahr 2013 kam es zu Verschlechterungen, nun werden weitere wichtige Eckpfeiler fallen gelassen.
Elf Förderbereiche werden künftig auf sechs reduziert. Einige werden zusammengeführt, andere, wie Erwachsenenbildung und Grundlagenforschung, fallen einfach weg. „Dabei ist das Thema Bildung untrennbar mit Kunst und Kultur verbunden“, so Klimt-Weithaler. „Stellungnahmen von namhaften steirischen Kultureinrichtungen wurden nicht aufgegriffen. Es besteht der Eindruck, dass es bereits eine vorgefertigte Meinung gegeben hat. Eine echte Diskussion war dann nicht mehr gewünscht.“
Beim Kulturkuratorium gibt es keine klare Trennung zwischen politisch beratender und fachlich begutachtender Funktion. Diese Trennung wäre aus Sicht der KPÖ sehr wichtig. Vorschläge dazu wurden ignoriert. Zwar wird es künftig möglich sein, Förderansuchen online einzubringen. Ablehnungen müssen aber wieder nicht schriftlich begründet werden. Im Sinne der Transparenz und der Serviceorientierung wäre dies ein wichtiger Schritt gewesen.
Veröffentlicht: 15. November 2016