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Neue steirische Gemeindeordnung mit vielen Mängeln

Keine Zustimmung der KPÖ zu Gemeindegesetz – Klimt-Weithaler: „Vergebene Chance auf mehr Transparenz und Kontrolle“

Historisches Plakat der KPÖ Steiermark, 1990

Der zuständige Unterausschuss des steirischen Landtags hat heute mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP eine Novelle der Gemeindeordnung beschlossen. Das neue Gesetz enthält viele fragwürdige Regelungen.

Die Gemeindehaushalte werden auf die „doppelte Haushaltsführung“ (Doppik) umgestellt. Das hat schon bei der „Haushaltsreform“ im Landesbudget zu einer drastischen Einschränkung der Transparenz geführt. Kontrollrechte und Gestaltungsmöglichkeiten wurden eingeschränkt, während die Kosten für die Budgeterstellung gestiegen sind – ähnlich wie bei den als Allheilmittel angepriesenen Gemeindezusammenlegungen. Statt klarer Zahlen bekommt der Landtag nur noch vage Ankündigungen („Wirkungsziele“) präsentiert. Und die finanzielle Situation einer Gemeinde kann in einer doppischen Bilanz ebenso irreführend dargestellt werden wie in der bisher angewendeten Kameralistik. Transparenz und Kontrolle werden durch die neuen Haushaltsregeln nicht verbessert.

Bürgermeister können künftig Beträge bis zu 500 Euro an Subventionen und Zuwendungen an natürliche und juristische Personen ohne Beschluss des Gemeinderats vergeben. Dafür muss nur einmalig eine Richtlinie beschlossen werden.

Ortsteilbürgermeister wurden seinerzeit geschaffen, um Ex-Bürgermeister in fusionierten Gemeinden zu versorgen. Diese Ortsteilbürgermeister werden zwar abgeschafft, dafür werden die bezahlten Ortsvorsteher, die es bereits gab, wieder eingeführt. Ortsvorsteher haben keine klar definierte Funktion. Es liegt auf der Hand, dass hier politische Versorgungsposten – die Bezahlung beträgt 30 % des Bürgermeistergehalts – geschaffen werden, die bisher nicht nötig waren und für die es keine vernünftige Begründung gibt. Die Wahl und allfällige Abberufung eines Ortsvorstehers durch den Gemeinderat kann nur auf Vorschlag des Bürgermeisters erfolgen.

Die Oppositionsrechte werden hingegen nicht verbessert, viele konkrete Vorschläge blieben unberücksichtigt. Die KPÖ wollte etwa, dass kleine Fraktionen zumindest einmal pro Sitzung ein Thema auf die Tagesordnung setzen können. KPÖ-Klubobfrau Claudia Klimt-Weithaler: „Die Überarbeitung der Gemeindeordnung hätte viele Möglichkeiten geboten, mehr Transparenz und Kontrolle zu ermöglichen und den Bürgerinnen und Bürgern mehr Mitsprache zu geben. Diese Chance wurde vergeben.“

 

Veröffentlicht: 29. Januar 2019

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