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Nein zu Lohn- und Sozialdumping!

Steiermark: Auch SPÖ blockiert Maßnahmen gegen Billiglöhne und "Subunternehmen"

Sozial- und Lohndumping gehören in einigen Branchen leider zum Alltag. Mit Tricks werden bestehende Regelungen zum Schutz der Beschäftigten unterlaufen, davon sind auch Aufträge der öffentlichen Hand betroffen. Während Wien dagegen Maßnahmen ergriffen hat, behauptet die steirische Landesregierung, dass sie diesen Vorgängen machtlos gegenübersteht. Ein Antrag der KPÖ gegen Lohn- und Sozialdumping wird deshalb heute im Landtag von SPÖ und ÖVP abgelehnt.

Bei Bauaufträgen werden häufig Subunternehmerketten eingebunden, um Sicherheits-, Gesundheits- und Sozialstandards zu umgehen und Kollektivverträge zu unterlaufen. Der öffentliche Bausektor ist keine Ausnahme. Meist geht es dabei um arbeitsintensive Tätigkeiten mit geringer Qualifikation. So genannte Entsende-Unternehmen, meist transnational organisiert, erhalten über diese Subunternehmen Zugang zum Markt. In Folge bilden sie eine massive Konkurrenz zu kleinen und mittelständischen regionalen Unternehmen.

Öffentliche Auftraggeber sind diesen Machenschaften nicht hilflos ausgeliefert. AK und ÖGB haben, wie auch einzelne Nationalratsabgeordnete der SPÖ, Wege aufgezeigt, wie am oberen Ende der Wertschöpfungskette Maßnahmen getroffen werden können, damit gesetzliche Sozial- und Sicherheitsstandards eingehalten werden.

Spanien und Norwegen haben bereits nationale Gesetze gegen diese Methode des Lohn- und Sozialdumpings in Kraft gesetzt. Aber auch auf Länderebene gibt es Möglichkeiten: „Wiener Wohnen“ hat eine Beschränkung von Subunternehmerketten in ihren Verträgen verankert.

Anders als das Bundesland Wien stehen SPÖ und ÖVP in der Steiermark auf dem Standpunkt, dass eine Einschränkung dieser Subunternehmerketten gegen das Bundesvergabegesetz 2018 und die EU-Vergaberichtlinien verstößt. Das ist aber unrichtig: Eine Beschränkung von Subunternehmen ist in der Durchführungsphase des Vergabeverfahrens sowohl national- als auch unionsrechtlich zulässig: Nachdem einem Unternehmen der Zuschlag erteilt wurde, ist der Wettbewerb um den öffentlichen Auftrag beendet. In der darauffolgenden Durchführungsphase des Vergabeverfahrens ist ein Verbot der Weitergabe von Auftragsteilen an Subunternehmen möglich. Das bestätigt auch die Arbeiterkammer.

Ein Antrag der KPÖ, in der Steiermark eine Regelung zur Beschränkung von Subunternehmerketten ab Zuschlagserteilung bei öffentlichen Ausschreibungen einzuführen, wird von ÖVP und SPÖ abgelehnt. KPÖ-LAbg. Werner Murgg: „Es ist erfreulich, dass sich einzelne Vertreter der SPÖ im Nationalrat für Maßnahmen gegen dieses Lohn- und Sozialdumping einsetzen. Andere Länder haben vorgezeigt, dass das möglich ist. Das dies in der Steiermark nicht möglich sein soll, ist eine faule Ausrede. Es ist höchste Zeit, im Interesse der Beschäftigten diesen Geschäftspraktiken einen Riegel vorzuschieben!“

Veröffentlicht: 19. Januar 2021

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