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Naturschutz: Gesetz kommt ohne Verbesserungen in den Landtag

Wirtschaftliche Interessen haben Vorrang vor dem Naturschutz bekommen

Im Mai wird der steirische Landtag eine Neufassung des Naturschutzgesetzes beschließen. Darüber wurde jahrelange verhandelt. Nun soll der Entwurf trotz wiederholter Warnungen ohne Begutachtung im Landtag landen. Das hat der zuständige Ausschuss am Dienstag beschlossen. Konstruktive Vorschläge wurden nicht berücksichtigt.

Ein neuerlicher Antrag auf Begutachtung wurde von SPÖ und ÖVP abgeschmettert. Das Naturschutzgesetz wurde im Ausschuss nur mit den Stimmen der Regierungsparteien beschlossen, die Opposition stimmte geschlossen dagegen.

Das Gesetz birgt große Gefahren – besonders für den Großraum Graz. Darauf verweist KPÖ-Klubobfrau Claudia Klimt-Weithaler. 45 % des Grazer Stadtgebietes sind als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen. War es bisher notwendig, dass Bauten im Landschaftsschutzgebiet von der Baubehörde an den Naturschutzbeauftragten zur Überprüfung und Genehmigung geschickt wurden, soll jetzt unter dem Deckmantel der „Verwaltungsvereinfachung“ die Baubehörde selbst für die Einhaltung der naturschutzrechtlichen Bestimmungen bei der Genehmigung von Bauvorhaben zuständig sein.

„Es ist ein großer Fehler, ein für alle Steirerinnen und Steirer wichtiges Thema wie den Naturschutz hinter verschlossenen Türen zu behandeln. Eine Begutachtung hätte die Möglichkeit geboten, viele Mängel zu beheben. Oft waren wirtschaftliche Interessen wichtiger als der Naturschutz. Das wird sich bitter rächen“, sagt Klimt-Weithaler.

„Das ist fatal“, warnte auch der Grazer KPÖ-Raumordnungssprecher Manfred Eber. „Mit diesem Zugeständnis an die Bauwirtschaft verkommt der Begriff Landschaftsschutz zu einer leeren Worthülse, die nur mehr der Immobilienwirtschaft dient.“

Ein entscheidender Mangel ist, dass viele Details – wie schon beim Gesetz über die Wohnunterstützung – über Verordnungen geregelt werden, nicht durch das Gesetz selbst. Verordnungen werden ohne Einbindung des Landtags beschlossen. Deshalb bedeutet diese Vorgangsweise auch einen Verlust von Transparenz und Kontrollmöglichkeiten.

Eine völlige Freigabe erfolgt für Handymasten und Hochspannungsleitungen, die künftig nicht mehr ins Landschaftsbild integriert werden müssen. Darüber hinaus dürfen Schutzgebiete und sogar Bäume künftig mit (Wahl-)Werbung verunstaltet werden. Auch wenn einige Regelungen Verbesserungen darstellen, etwa beim Schutz der Moore, wurde für den Naturschutz nicht die beste Lösung getroffen.

Veröffentlicht: 9. Mai 2017

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