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Mindestsicherung: Steirische Regress-Regelung muss fallen!

KPÖ sieht sich nach Aussagen von Sozialminister Hundstorfer bestätigt

Die Länder und der Bund haben vereinbart, dass es bei der Mindestsicherung, die in der Steiermark am 1. März 2011 die Sozialhilfe ablösen wird, zu keinem Kostenersatz (Regress) durch Kinder, Enkelkinder, Großeltern und Eltern kommen darf. Trotzdem hat der steirische Landtag im Dezember beschlossen, den Regress wieder einzuführen, nachdem dieser im Jahr 2008 auf Druck von KPÖ und Grünen abgeschafft worden war.
 

Daran erinnert KPÖ-Klubobfrau Claudia Klimt-Weithaler anlässlich der heute getätigten Ankündigung von Sozialminister Hundstorfer, gegen den steirischen Regress Einspruch oder eine Verfassungsklage einzubringen.

Klimt-Weithaler: „Die KPÖ hat im Landtag wiederholt darauf aufmerksam gemacht, dass die Wiedereinführung des Regresses nicht nur ungerecht ist, sondern auch der Bund-Länder-Vereinbarung widerspricht. Die SPÖ hat diese Bedenken aber vom Tisch gewischt. Dass sich der Sozialminister nun gegen die Landes-SPÖ stellt, ist ein erfreuliches Signal. Aber selbst wenn der Regress fällt, bleibt die traurige Tatsache, dass die Mindestsicherung in unserem Bundesland ohne Ausnahme für alle derzeitigen Bezieherinnen und Bezieher von Sozialhilfe eine deutliche Verschlechterung darstellt.“

Veröffentlicht: 11. Januar 2011

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