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Mindestsicherung: Missstände an der richtigen Stelle beheben!

LRH-Bericht darf kein Vorwand für Schikanen sein

Den Gpürtel enger schnallen
Foto:© Pia Schmikl

Der Landesrechnungshof hat viele Missstände bei der Mindestsicherung in der Steiermark aufgezeigt. Diese müssen natürlich behoben werden – im Bericht wird unter anderem deutlich, dass viel zu wenig ausgebildetes Personal zur Verfügung steht. Die KPÖ warnt davor, dass die Probleme nun als Vorwand dienen könnten, um neue Schikanen einzuführen.

Die Kritikpunkte im Bericht des Landesrechnungshofs beziehen sich vor allem auf die zu geringe Personalausstattung in Bezirksverwaltungsbehörden und die unzureichende Ausbildung der mit dem Vollzug befassten Personen. In manchen Behörden gibt es keine klaren Richtlinien, deshalb kann es in den Bezirken zu einer abweichenden Praxis kommen.

Der Bericht hält aber auch fest: Die Höhe des Mindestsicherungsbezugs lag in der Steiermark im Jahr 2017 sowohl pro Haushalt als auch pro Person unter dem österreichweiten Durchschnitt. Die durchschnittliche Bezugsdauer lag im Jahr 2017 in der Steiermark mit 7,3 Monaten unter dem österreichischen Durchschnitt (8,5 Monate).

KPÖ-Klubobfrau Claudia Klimt-Weithaler befürchtet, dass der Bericht trotz dieser Faktenlage nun zum Anlass genommen wird, um gegen die Bezieherinnen und Bezieher Stimmung zu machen und die Schuld den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Sozialämtern in die Schuhe zu schieben, die unter schwierigen Bedingungen Entscheidungen treffen müssen. „Wo es Missstände gibt, müssen sie ausgeräumt werden. Es ist aber zu befürchten, dass es manchen nur darum geht, neue Schikanen einzuführen. Wirkungsvolle Maßnahmen gegen Armut und Langzeitarbeitslosigkeit sind sinnvoller, als auf jene loszugehen, die am wenigsten haben. Die FPÖ will jetzt – unter anderem – davon ablenken, dass unter ihrer Sozialministerin Hartinger-Klein ab 2020 massive Kürzungen auf Kinder und Familien zukommen, die auf Mindestsicherung angewiesen sind.“

Veröffentlicht: 4. Juni 2019

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