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Mindestsicherung: Märchen und Wahrheit

Die Mindestsicherung ist keine „Hängematte“

Foto: Pia Schmikl
Foto:© Pia Schmikl

Empfängerinnen und Empfänger der Mindestsicherung werden oft als „Sozialschmarotzer“ dargestellt, die sich in die „soziale Hängematte“ legen, weil sie keine Lust haben, arbeiten zu gehen. Die Realität sieht anders aus. Die KPÖ hat verschiedene Märchen zur Mindestsicherung unter die Lupe genommen und den Wahrheitsgehalt überprüft.

Seit Monaten sind aus der Bundesregierung immer wieder Stimmen zu hören, die auf eine Verschlechterung der Mindestsicherung drängen. Die einen wollen Lebensmittelgutscheine einführen, die anderen den Zugang erschweren oder Leistungen kürzen. Auch die steirische Landesregierung, wie die Bundesregierung aus SPÖ und ÖVP zusammengesetzt, spricht in ihrem Regierungsprogramm von einer „Evaluierung“ der Mindestsicherung.

Bereits im Jahr 2011, als die Mindestsicherung die bis dahin bestehende Sozialhilfe abgelöst hat, kam es trotz eines bestehenden „Verschlechterungsverbotes“ in der Steiermark zu massiven Kürzungen bei der Mindestsicherung. Es gibt – außer bei Kindern – keine Sonderzahlungen mehr, der Kinderrichtsatz wurde massiv verringert, auf die Miete wird nicht mehr individuell eingegangen. Trotz massiver öffentlicher Proteste blieb es bei diesem Gesetz.

 

Märchen:

Menschen, die Mindestsicherung beziehen, sind faul und wollen nicht arbeiten.

Wahrheit:

Um Mindestsicherung beziehen zu können, muss man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Ausgenommen sind Menschen, die das Pensionsalter erreicht haben, Kinder bis zum 3. Lebensjahr betreuen, massiv krank sind oder Angehörige pflegen, die mindestens Pflegegeld der Stufe 3 beziehen oder sich in einer Berufsausbildung befinden, die sie vor dem 18. Lebensjahr begonnen haben. Voraussetzung für den Bezug der Mindestsicherung ist also, dass man sich beim AMS arbeitssuchend meldet. Das beinhaltet regelmäßige Vorsprachen beim AMS, Besuch der vorgeschriebenen AMS-Kurse, Bewerbungen auf offene Stellen, die das AMS vorgibt und Arbeitssuche in Eigeninitiative.

Wenn man AMS-Termine versäumt oder sich bei einer Arbeitsstelle nicht bewirbt, kann die Mindestsicherung bis zur Hälfte gekürzt werden.

Tatsache ist: Es gibt zu wenig bezahlte Arbeit und somit einen Verdrängungswettkampf am Arbeitsmarkt. Es gibt weniger Arbeitsplätze als Arbeitslose und daher sind viele Menschen auf die Mindestsicherung angewiesen.

 

Märchen:

Wir können uns die Mindestsicherung nicht leisten!

Wahrheit:

Im September 2014 haben 184.298 Menschen in Österreich Mindestsicherung bezogen. Im Jahr 2013 wurden österreichweit knapp 600 Millionen Euro ausbezahlt. Für das gesamte Budget waren im selben Jahr 75 Milliarden Euro vorgesehen. Die Mindestsicherung macht davon ein 125stel aus oder 0,8 Prozent.

 

Märchen:

Jeder bekommt € 837,00 pro Monat an Mindestsicherung.

Wahrheit:

Die durchschnittliche Höhe der in Österreich ausbezahlten Mindestsicherung beträgt nicht € 837,00 – das wäre das Maximum – sondern lt. der österreichischen Armutskonferenz nur rund € 300,00. Denn wer auch aus anderen Quellen Geld bezieht (und das sind 75 %), weil er oder sie Teilzeit arbeitet, vom AMS Geld bekommt oder andere Sozialleistungen wie Kinderbetreuungsgeld erhält, bekommt entsprechend weniger.

 

Märchen:

Es gibt eine große Anzahl von Sozialbetrugsfällen bei der Mindestsicherung.

Wahrheit:

Dieser angebliche Betrug ist nicht so leicht zu bewerkstelligen wie allgemein gedacht. Die Überprüfung der Behörden vor dem ersten Bezug der Mindestsicherung ist rigoros: Einsicht in die Kontoauszüge der letzten Monate, Feststellung von Nebeneinkommen, Einsicht in Mietverträge und ins Grundbuch, etwaige Versicherungen, KFZ-Besitz und vieles mehr.

Eine Studie belegt, dass es nur gegen 0,8 % der arbeitslos gemeldeten Mindestsicherungsbezieher zum untersuchten Zeitpunkt vom AMS eine Sanktion wegen Arbeitsunwilligkeit gab. Wer lügt, bezahlt bis zu € 4.000,00 Strafe.

 

Märchen:

Der Großteil der Bezieher von Mindestsicherung sind „Asylanten“.

Wahrheit:

Asylwerber sind ohnehin nicht bezugsberechtigt, sie erhalten lediglich eine geringe Grundversorgung vom Bund. Wenn nach strenger Überprüfung einem Asylwerber Asyl gewährt wird, erhält er einen Konventionspass und ist einem österreichischen Bürger gleichgestellt und hat somit auch Anspruch auf Mindestsicherung.

In einigen Bundesländern kann keine Auskunft über die Anzahl der „Flüchtlinge“, die Mindestsicherung beziehen, gegeben werden, weil dies gar nicht erhoben wird. In der Steiermark waren im April 2015 4,6 % der Bezieher Flüchtlinge, in Wien im gesamten Jahr 2014 8,3 %.

 

Märchen:

Eine Familie, in der ein Elternteil arbeitet und wenig verdient, bekommt weniger als Mindestsicherungsbezieher.

Wahrheit:

Ein Argument für eine Deckelung der Mindestsicherung ist oft: Eine Familie, in der ein Elternteil arbeitet und wenig verdient, bekommt weniger als Mindestsicherungsbezieher. DAS IST NICHT SO! Es gibt Familien mit Kindern, wo ein Elternteil arbeitet und der Verdienst unter dem Mindestsicherungsrichtsatz liegt. Diese Familie hat natürlich Anspruch, die Differenz als Mindestsicherung zu beziehen.

 

Soweit zur derzeitigen Situation. Nun fordert die ÖVP eine Neuordnung bzw. Straffung der Mindestsicherung. Es werden einheitliche Verfahren, bessere Kontrollen und Sanktionen bei Missbrauch gefordert. Gegen einheitliche Verfahren ist nichts einzuwenden, Kontrollen und Sanktionen gibt es bereits jetzt.

Der ÖVP-Klubobmann im Nationalrat, Reinhold Lopatka, hat weiterhin gefordert, die Mindestsicherung auf € 1.500,00 zu deckeln, egal wie groß eine Familie ist. Dies ist ein Vorschlag gegen Familien mit Kindern von einer Partei, die angeblich so „familienfreundlich“ ist. Dazu ein paar Zahlen:

 

Der Mindestsicherungsrichtsatz für ein Ehepaar beträgt                    € 1.256,64

Der Kinderrichtsatz beträgt pro Kind € 159,17 für die
ersten 4 Kinder, das sind bei 2 Kindern                                                €    318,34

Ein Ehepaar mit 2 Kindern hat also einen Richtsatz in der Höhe von  € 1.574,98

Nach Lopatkas Vorschlag würde also bereits eine Familie mit 2 Kindern monatlich € 74,98 weniger bekommen, für jedes weitere Kind verschlechtert sich die Situation um € 159,17.

 

Die Volkshilfe hat vor kurzem in einer Studie die Situation von armutsbetroffenen Kindern und Jugendlichen erhoben. Derzeit sind in Österreich rund 408.000 Kinder armutsgefährdet. Armut raubt diesen Kindern die Perspektive, es bedeutet Verlust von Lebensqualität und soziale Ausgrenzung. Die Pläne der ÖVP würden die Situation noch verschlimmern.

Weiters wird eine Umstellung von Geld- auf Sachleistungen wie z.B. Essen, Energie, Weiterbildung gefordert und zwar im Verhältnis 50:50. Diese Forderung bringt dem Staat finanziell keine Ersparnis. Es würde nur mehr Aufwand für die Behörden bedeuten. Lebensmittelgutscheine müssten ausgegeben werden. Dort, wo jetzt eine Anweisung an einen Mindestsicherungsbezieher genügt, müssten dann pro Bezieher Anweisungen für Lebensmittel, Strom und Heizung vorgenommen werden.

Aber abgesehen davon: Wollen wir im 21. Jahrhundert Menschen nur aufgrund der Tatsache, dass sie zu wenig eigenes Einkommen haben und Mindestsicherung beziehen müssen, das Recht absprechen, ihr Geld einzuteilen und selbst zu entscheiden, in welchem Geschäft sie einkaufen und wofür sie dieses geringe monatliche Budget verbrauchen? Diese Maßnahme hätte eine zusätzliche Stigmatisierung der Betroffenen zur Folge. Das kann nicht die Absicht einer zeitgemäßen Strategie zur Armutsbekämpfung sein.

 

Veröffentlicht: 12. Januar 2016

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