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„Mindestsicherung, die diesen Namen auch verdient, wäre mit uns möglich gewesen“

KPÖ-Klubobfrau Klimt-Weithaler: Durch Mindestsicherung werden alle schlechter gestellt

In der Debatte zur Mindestsicherung im steirischen Landtag, die ab 1. März 2011 die Sozialhilfe ersetzen soll, übte KPÖ-Klubobfrau Claudia Klimt-Weithaler heftige Kritik an der SPÖ. Diese habe in der vergangenen Periode einen möglichen Beschluss mit KPÖ und Grünen bewusst hinausgezögert, um nun mit der ÖVP eine Variante des Gesetzes zu beschließen, die alle Betroffenen gegenüber der noch geltenden Sozialhilfe schlechter stellt.
 

Auch der Regress (Rückzahlungspflicht) bei der Mindestsicherung wird wieder eingeführt.

Claudia Klimt-Weithaler: „Die heute beschlossene Regelung stellt alle Betroffenen ausnahmslos schlechter. Wie soll mit dem neuen Gesetz Armut verhindert werden, wenn die Auszahlungshöhe unterhalb der Grenze der Armutsgefährdung liegt? Dabei hätten wir gemeinsam eine Mindestsicherung beschließen können, die diesen Namen verdient. Die SPÖ ist wieder einmal umgefallen und redet sich jetzt alles schön.“

Die Positionen der KPÖ:

· Keine Verschlechterung bei den Kinderrichtsätzen, im Sozialhilfegesetz beträgt der Kinderrichtsatz 169 Euro, in Zukunft nur mehr 19 % vom Richtsatz für Alleinstehende für die ersten 4 Kinder (das sind nur € 141,36).

· Einen Rechtsanspruch auf den tatsächlich vertretbaren Unterkunftsaufwand, so wie bisher.

· Eine 14malige Auszahlung der Mindestsicherung wie auch bei der derzeitigen Sozialhilfe. Alle BezieherInnen verlieren mindestens rund € 1.100,-, Familien mit Kindern noch mehr.

· Keine Verschlechterungen bei Wohngemeinschaften

· Abschaffung des Regresses; kein versteckter Angehörigenregress durch Zwang zu Unterhaltsklagen

· Einhaltung des Datenschutzes: Im jetzigen Entwurf werden sogar Firmen, die unterhaltspflichtigen Angehörigen beschäftigen, eine Auskunftspflicht haben.

· Einhaltung des Verschlechterungsverbotes der §15a-Vereinbarung. Es wurde vereinbart, dass es in keinem Bundesland durch die Einführung der Mindestsicherung zu einer Verschlechterung gegenüber der jetzigen Sozialhilfe kommen soll. Dieses Verschlechterungsverbot wurde in der Steiermark nicht eingehalten.

14. Dezember 2010