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Massive Probleme im Pflegebereich werfen schlechtes Licht auf Landesregierung

19 Fragen an Spitalslandesrätin Edlinger-Ploder

Die im jüngsten Bericht der Volksanwaltschaft geschilderten Missstände im Bereich der steirischen Landesverwaltung sind so schwerwiegend, dass KPÖ-Klubobfrau Claudia Klimt-Weithaler am Freitag eine zweite Dringliche Anfrage an Gesundheitslandesrätin Edlinger-Ploder eingebracht hat. Eine andere Dringliche Anfrage richtet die KPÖ an Soziallandesrat Schrittwieser.

Der Bericht der Volksanwaltschaft an den Steiermärkischen Landtag enthält eine alarmierende Darstellung von Mängeln in der Gesetzgebung des Landes im Bereich der Pflege und deren Vollzug, welche teilweise seit Jahren durch die KPÖ vorgebrachte Kritikpunkte in diesem Bereich in vollem Umfang bestätigen. Die zahlreichen anhand detaillierter Fallbeispiele dargelegten Versäumnisse und Gesetzwidrigkeiten bezeichnet Klimt-Weithaler als schockierend.

Der Unabhängige Verwaltungssenat für Steiermark hat unlängst massive Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Regresspflicht geäußert und den Antrag auf Normenkontrolle beim Verfassungsgerichtshof gestellt. Der UVS hält insbesondere die Tatsache, dass bei der Rückersatzpflicht auf weitere Unterhaltspflichten keine Rücksicht genommen wird, für verfassungswidrig. Die KPÖ hat in der Vergangenheit schon mehrfach auf diesen Umstand hingewiesen.

Klimt-Weithaler: „Es ist hoch an der Zeit, dass sich die Landesrätin von der verfassungswidrigen Praxis verabschiedet. Angehörige von Pflegebedürftigen werden weiter geschröpft, während LR Edlinger-Ploder auf die Aufhebung der Bestimmung durch den Verfassungsgerichtshof wartet.“

In einer Dringlichen Anfrage will die KPÖ in der Landtagssitzung am 13. November von LR Edlinger-Ploder u.a. in Erfahrung bringen, wie lange die rechtswidrige Praxis aufrecht erhalten werden soll bzw. wann die verantwortlichen Regierungsmitglieder endlich gedenken, die Missstände zu beheben. Dazu wird Klubobfrau Klimt-Weithaler 19 Fragen an Gesundheitslandesrätin Edlinger-Ploder richten.

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Bericht der Volksanwaltschaft an den Steiermärkischen Landtag 2010/2011

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LANDTAG

STEIERMARK

XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE 2012

Einl.Zahl 1559/1

eingebracht am 02.11.2012

Dringliche Anfrage an ein Regierungsmitglied (§ 68 GeoLT)

Regierungsmitglied: LR Mag. Kristina Edlinger-Ploder

LTAbg.: Claudia Klimt-Weithaler, Dr. Werner Murgg

Fraktion(en): KPÖ

Betreff:

Systematische Missstände im Vollzug des Landes Steiermark und legistische Mängel der Landesgetzgebung im Pflegebereich

Begründung:

Der Bericht der Volksanwaltschaft an den Steiermärkischen Landtag betreffend die Geschäftsvorfälle 2010-2011 der dem hohen Haus vor kurzem übermittelt wurde, enthält eine ebenso detaillierte wie alarmierende Darstellung von Mängeln in der Gesetzgebung des Landes im Bereich der Pflege und deren Vollzug, welche teilweise seit Jahren durch die KPÖ vorgebrachte Kritikpunkte in diesem Bereich in vollem Umfang bestätigen. 

Die in dem Bericht dargestellten Fallbeispiele und Versäumnisse werfen eine Reihe von Fragen auf, vor allem auch die tatsächliche Größenordnung dieser Problemkreise, sowie die Gründe warum sie über so lange Zeit sowohl von den politisch Verantwortlichen als auch den mit der Vollziehung betrauten Behörden in voller Kenntnis der Sachlage ignoriert worden sind.

Der Unabhängig Verwaltungssenat für Steiermark hat unlängst seine massiven Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Regresspflicht geäußert und diesbezüglich einen Antrag auf Normenkontrolle beim Verfassungsgerichtshof gestellt. Der UVS hält insbesondere die Tatsache, dass bei der Festsetzung der Rückersatzpflicht auf weitere Unterhaltspflichten des Regresspflichtigen keine Rücksicht genommen wird, für gleichheits-  und damit verfassungswidrig. Jenen Aufwandersatzpflichtigen, die noch weitere Sorgepflichten haben, verbleibt nämlich weniger Geld, als Personen, die keine weiteren Unterhaltspflichten haben. Diese faktische Benachteiligung hätte sich nach Meinung des UVS vermeiden lassen, zumal es für diese auch keinen vernünftigen bzw. gerechtfertigten Grund gebe.

Die KPÖ hat in der Vergangenheit schon mehrfach auf diesen Umstand hingewiesen. Es ist hoch an der Zeit, dass die zuständige Landesrätin darlegt, ob sie von sich aus bereit ist, die Verfassungskonformität herzustellen, oder ob sie gedenkt weiterhin die Angehörigen der Pflegebedürftigen zu schröpfen und auf die Aufhebung der beanstandeten Bestimmung durch den Verfassungsgerichtshof wartet.

Die im Pflegebereich durch die Volksanwaltschaft festgestellten, und anhand detaillierter Fallbeispiele dargelegten Mängel, Versäumnisse und Gesetzwidrigkeiten sind ebenso zahlreich wie schockierend.

So wird die Entscheidung über die Übernahme von Pflegeheimkosten steiermarkweit äußerst uneinheitlich getroffen und benötigt zudem sehr viel Zeit. Die betroffenen pflegebedürftigen Personen sind oft viele Monate oder Jahre im Ungewissen, ob die Kosten übernommen werden oder nicht, was für diese meist eine enorme psychische Belastung darstellt. Einige Bezirksverwaltungsbehörden lehnen noch bei Pflegestufe 3 und 4 die Kostenübernahme für ein Pflegeheim ab.

Die Volksanwaltschaft hat ebenso wie die PatientInnen- und Pflegeombudschaft die Landesregierung aufgefordert, die erforderlichen Veranlassungen zu treffen, damit über Anträge auf Kostenübernahme für eine Pflegeheimunterbringung in Hinkunft rasch entschieden wird.

Seit geraumer Zeit schon wird immer wieder die mangelnde Kontrolle der Pflegeheime und Pflegeplätze in der Steiermark kritisiert. Besonders notwendig  wäre es, dass unangekündigte Kontrollen, speziell auch am Wochenende und in der Nacht, durchgeführt werden, da gerade zu diesen Zeiten personelle Engpässe gemeldet werden. Derzeit finden nicht einmal in allen Bezirken zweimal jährlich Kontrollen der Pflegeheime statt.  

Dem Vorschlag der Volksanwaltschaft, Pflegeplatzbetreibern nachträglich bescheidmäßige Auflagen zum Schutz höhergradig pflegebedürftiger Personen vorschreiben zu können, wurde von der Landesregierung bislang nicht umgesetzt.

Ein weiterer Kritikpunkt ist die mangelhafte Ausbildung der Amtspflegesachverständigen. Damit die Bewilligungsbehörden und Amtspflegefachkräfte ihre Aufgabe der Überprüfung der Umsetzung des Stmk. Pflegeheimgesetzes in allen Pflegeheimen und Pflegeplätzen auch tatsächlich ausüben können, benötigen sie gute rechtspraktische Kenntnisse in allen einschlägigen Rechtsgebieten, die auf Pflegestandards Bezug nehmen. In der Steiermark fand zuletzt im Jahr 2000/2001 die Ausbildung zur Amtspflegefachkraft statt. Nur zwei Personen, die den Kurs damals besucht haben, sind heute noch als Amtssachverständige in der Fachabteilung 11A - Soziales tätig. Den seit 2010/11 bestehenden zweisemestrigen Universitätslehrgang „Sachverständige der Gesundheits- und Krankenpflege“ an der Karl-Franzens-Universität Graz hat bisher nur eine einzige Amtspflegefachkraft der Fachabteilung 11A absolviert. Zum nächsten Kurs beginnend im Februar 2012 hat die Fachabteilung 11A keinen einzigen Amtssachverständigen mehr angemeldet.

Die Volksanwaltschaft stellt fest, dass, obwohl das geltende Heimvertragsgesetz bereits seit 1. Jänner 2004 in Kraft getreten ist, vielfach Heimträger ihre Verträge immer noch nicht den neuen rechtlichen Vorgaben anpassen und Erhöhungen des Heimentgeltes nicht regelkonform gestalten.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen folgende Dringliche Anfrage:

1.   Wie stehen Sie zu der vom UVS geäußerten Ansicht, dass die Regresspflicht für Sozialhilfeleistungen jedenfalls in Bezug auf die Nichtberücksichtigung von weiteren Unterhaltspflichten des Regresspflichtigen klar gleichheitswidrig ist und damit gegen die österreichische Bundesverfassung verstößt?

2.   Werden Sie dem Landtag unverzüglich eine Regierungsvorlage zur Änderung des Stmk. Sozialhilfegesetzes vorlegen bzw. die offenbar verfassungswidrige Stmk. Sozialhilfegesetz-Durchführungsverordnung verfassungskonform abändern, sodass bei der Festsetzung des Regresses weitere Unterhaltspflichten berücksichtigt werden oder haben Sie die Absicht bis zur zu erwartenden Aufhebung der betreffenden Gesetzesstelle durch den Verfassungsgerichtshof untätig zu bleiben und weiter von den Angehörigen ungeachtet ihrer sonstigen Sorgepflichten Regress zu verlangen?

3.   Mit welchen konkreten Maßnahmen werden Sie den Empfehlungen der Volksanwaltschaft und der Pflegeombudsschaft nachkommen und sicherstellen, dass in Zukunft über die Anträge auf Kostenübernahme für eine Pflegeheimunterbringung rasch entschieden wird und die Notwendigkeit einer Pflegeheimunterbringung von allen Bezirksverwaltungsbehörden einheitlich ab der Pflegestufe 3 grundsätzlich bejaht wird?

4.   Werden Sie den Vorschlägen der Volksanwaltschaft Rechnung tragen und dafür sorgen, dass in allen Bezirken der Steiermark die Kontrollen der Pflegeheime erlasskonform zweimal jährlich stattfinden und  in Hinkunft auch unangekündigte Kontrollen der Pflegeheime und Pflegeplätze, besonders auch in der Nacht und am Wochenende, stattfinden?

5.   Warum haben Sie bislang den Vorschlag der Volksanwaltschaft, PflegeplatzbetreiberInnen nachträglich bescheidmäßige Auflagen zum Schutz höhergradig pflegebedürftiger Personen vorschreiben zu können, nicht umgesetzt?

6.   Werden Sie sicherstellen, dass allen Amtspflegefachkräften die Teilnahme am Universitätslehrgang „Sachverständige der Gesundheits- und Krankenpflege“ ermöglicht wird, damit sie die nötigen besonderen fachbezogenen und rechtlichen Kenntnisse für die behördlichen Aufsichtskontrollen erlangen?

7.   Wie viele Heimträger haben derzeit Verträge, die nicht dem geltenden Heimvertragsgesetz entsprechen, und wie viele in deren Einrichtungen untergebrachte Pflegebedürftige sind davon betroffen?

8.   Welche Heimträger haben derzeit keine dem Steiermärkischen Heimvertragsgesetz entsprechenden Verträge beziehungsweise nahmen in den vergangenen vier Jahren nicht den rechtlichen Vorgaben entsprechende Erhöhungen des Heimentgeltes vor? 

9.   Seit wann war der in der obigen Frage dargelegte Umstand der Aufsichtsbehörde bekannt, und welche Veranlassungen traf sie, nachdem die Volksanwaltschaft sie von derartigen Fällen in Kenntnis setzte?

10. Welche Schritte haben Sie bisher unternommen, um die Heimträger zu einer gesetzeskonformen Gestaltung der Heimverträge zu verhalten, und welche sind sie im Begriff diesbezüglich zu unternehmen? 

11. Mit welchen Sozialhilfeverbänden abgesehen vom Sozialhilfeverband Mürzzuschlag hat das Land Steiermark eine Vereinbarung über die Höhe von Einzelzimmerzuschlägen abgeschlossen und wie sind die jeweils hierfür vereinbarten Konditionen? 

12. Welche Schritte haben Sie gesetzt, um die Höhe der Einzelzimmerzuschläge auf ein für die BewohnerInnen sozial verträgliches Niveau zu senken?

13. Halten Sie einen Zuschlag für die Zurverfügungstellung eines Einzelzimmers für HeimbewohnerInnen die eine Mindestpension beziehen von EUR 150 für angemessen?

14. Gab es wie von der Volksanwaltschaft dargelegt, tatsächlich entgegen des Konsumentenschutzgesetzes keinerlei für die HeimbewohnerInnen nachvollziehbaren Kriterien für Veränderungen der Höhe des Einzelzimmerzuschlages?

15. Auf welchen Grundlagen beruhten die vom Land Steiermark in den vergangenen vier Jahren vorgenommenen Anpassungen der in den Heimverträgen vorgenommenen Entgeltanpassungen?

16. Nach welchen Kriterien und auf Grundlage welcher allfälligen Berechnungen erfolgten in den vergangenen vier Jahren von Seiten des Landes vorgenommene Änderungen bei den zulässigen Einzelzimmerzuschlägen?

17. Welche Kriterien und Gründe können der geltenden Vollzugspraxis zufolge „sachlich gerechtfertigte“ Gründe für eine Erhöhung des Einzelzimmerzuschlages sein, und in welcher Form wird von der Landesverwaltung deren Vorliegen überprüft?

18. Welche Schritte werden Sie unternehmen, um den von der Volksanwaltschaft kritisierten Verstoß gegen das Transparenzgebot des Konsumentenschutzgesetzes bei den Heimverträgen und den Erhöhungen der dort festgeschriebenen Entgelte zu beseitigen? 

19. Werden Sie für eine Rücknahme der Erhöhung des Einzelzimmerzuschlages im durch Volksanwaltschaft dargestellten Fall VA-ST-SOZ/0028-A/1/2011 sowie allen ähnlich gelagerten Fällen Sorge tragen oder den bestehenden gesetzwidrigen Zustand tolerieren? 

Veröffentlicht: 3. November 2012

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