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Lissabonner Vertrag ermächtigt EU zu tiefen Einschnitten in Österreich

Artikel 136 ist brandgefährlich - Steirische KPÖ übt deshalb Kritik an Bundespräsident Fischer

Ist ein Politiker als Bundespräsident noch wählbar, der den EU-Vertrag von Lissabon ohne Volksabstimmung durchgewunken hat? Diese Frage muss jeder für sich selbst beantworten.
Für den steirischen KPÖ-Vorsitzenden Franz Stephan Parteder ist das der wichtigste Grund dafür, keine ausdrückliche Wahlempfehlung für Heinz Fischer abzugeben.
Der KPÖ-Vertreter: „Der neue EU-Vertrag höhlt die österreichische Neutralität weiter aus und erhebt den Neoliberalismus in den Verfassungsrang.
Das zeigt sich auch an der aktuellen Diskussion über den möglichen Eingriff der EU in die Budgetpolitik der Mitgliedsstaaten. Der neue EU-Vertrag enthält nämlich einen Ermächtigungsparagraphen, der diesen tiefgreifenden Abbau der staatlichen Souveränität ermöglicht.
Dieser Artikel 136 des Vertrages über die Arbeitsweise der EU (AEU), sieht vor, dass der EU-Ministerrat für die Euro-Staaten „Maßnahmen“ erlässt, um „die Koordinierung und Überwachung ihrer Haushaltsdisziplin zu verstärken“ und für sie „Grundzüge der Wirtschaftspolitik“ auszuarbeiten. Diese Bestimmung existiert so erst seit dem Lissabon-Vertrag und gilt nur für die Währungsunion. Wie weitreichend sie jetzt ausgelegt wird, zeigt der Vorstoß des Währungskommissars Rehn, der ganz offen dafür plädiert hat, gestützt auf diesen Artikel die Anhebung des Pensionsalters in der Eurozone durchzusetzen.
Und dieses Schlupfloch für den Sozialabbau hat der Verfassungsrechtler Heinz Fischer, der sich auf hochqualifizierte Experten stützen kann, nicht bemerkt?
Ich will das nur zu bedenken geben und weiß, dass andere Erwägungen wie zum Beispiel die Gefahr des Rechtspopulismus höher zu stellen sein können.“

19. April 2010