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Lifte als Kostenfalle in steirischen Wohnhäusern: Jetzt wird geprüft

KPÖ drängt auf Änderung des verunglückten Gesetzes

Seit 2015 hat die Steiermark ein neues Gesetz, das Liftanlagen im privaten und gewerblichen Bereich regelt. Daraus ergeben sich für manche Wohnhäuser so teure Nachrüstungen, dass Betroffene in ihrer Existenz bedroht sind. Die KPÖ fordert, das Gesetz zu ändern.

Am 9. April war das so genannte Hebeanlagengesetz, in dem diese Regelungen getroffen werden, Thema im Petitionsausschuss des steirischen Landtags. Der Gemeinderat der Stadt Graz hat nämlich einstimmig beschlossen, das Land zu ersuchen, das Gesetz zu ändern. Immerhin müssen Lifte dadurch nicht bloß auf Funktionsfähigkeit und Sicherheit geprüft werden, sondern dem aktuellen „Stand der Technik“ entsprechen. Viele vermuten dahinter bloße Geschäftemacherei.

KPÖ-Landtagsabgeordnete Claudia Klimt-Weithaler, Vorsitzende des Petitionsausschusses im Landtag, ist davon überzeugt, dass die Regelung in der Steiermark weit über das Ziel hinausschießt und keine Verpflichtung aufgrund von Vorgaben der EU existiert. In Oberösterreich sah der Landtag z.B. keine Veranlassung, eine ähnlich strenge Regelung zu beschließen. Der Petitionsausschuss des Landtags hat heute erfreulicherweise beschlossen, die Hintergründe dieses Gesetzes eingehend zu überprüfen.

Tausende Steirerinnen und Steirer sind betroffen. Viele werden mit sehr hohen Kosten konfrontiert sein, obwohl die Lifte immer korrekt gewartet wurden. In der Steiermark sind 534 Aufzüge aufgrund der neuen Bestimmungen umfassend zu sanieren, weitere 500-600 Aufzüge müssten einer Teilsanierung unterzogen werden. Die Kosten dafür tragen die Bewohnerinnen und Bewohner – ob Eigentümer oder Mieter spielt dabei keine Rolle. Wenn nämlich die Mietzinsreserve nicht ausreicht, werden die offenen Kosten auf die Miete aufgeschlagen. Und das, obwohl die Wartung bisher je Lift ca. 8000 Euro jährlich ausgemacht hat und der TÜV die Sicherheit bestätigt hat.

KPÖ-Klubobfrau Claudia Klimt-Weithaler: „Die Landesregierung stellt sich seit Jahren taub und ignoriert alle Argumente – dabei gibt es die angebliche EU-Vorgabe für dieses Gesetz gar nicht. Es ist aber noch nicht zu spät, vor Ablauf der Fristen aus den unnötigen und teuren Nachrüstungen auszusteigen und das Gesetz zu ändern. Wir werden uns gemeinsam mit den Betroffenen dafür einsetzen. Die heute beschlossene Überprüfung könnte ein erster Schritt dazu sein.“

Veröffentlicht: 9. April 2019

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