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Licht und Schatten bei neuer Glücksspiel-Regelung

Klimt-Weithaler: „Standards bei Spielerschutz dürfen nicht gelockert werden“ – grobe Mängel bei Automaten-Selbstsperre

Jahrzehntelang war das Glücksspiel in der Steiermark gesetzlich völlig unzureichend geregelt. Ob Glücksspielautomaten oder Sport- und Livewetten, für Spielsüchtige existierten kaum Schutzmaßnahmen. An die 50-Cent-Grenze hielt sich kaum ein Anbieter. Nachdem dieser Bereich seit 2015 neu geregelt ist, folgt nun auch eine längst überfällige Neufassung des Gesetzes über Sport- und Livewetten.

Die KPÖ setzt sich seit Jahren für eine Neufassung ein, da diese Art des Glücksspiels in der Steiermark bisher kaum reglementiert war. Nun liegt dem Landtag ein Gesetzesentwurf vor, der in vielen Punkten zu wünschen übrig lässt. Dennoch ist die Bereitschaft, das Wettengesetz neu zu fassen, zu begrüßen.

KPÖ-Klubobfrau Claudia Klimt-Weithaler: „Einerseits ist es erfreulich, dass das Land den Bereich der Wetten in Angriff nehmen möchte. Wir setzen uns seit beinahe einem Jahrzehnt dafür ein. Andererseits fehlen im Gesetz noch wichtige Bestimmungen wie etwa eine Obergrenze für Wetteinsätze. Die Schutzbestimmungen dürfen nicht unter die Standards zurückfallen, die beim Automatenspiel gelten. Davon kann derzeit aber noch keine Rede sein.“

Klimt-Weithaler hofft darauf, dass in den weiteren Verhandlungen und im Zuge der Begutachtung noch Verbesserungen vorgenommen werden, bevor das Gesetz beschlossen wird.

 

Grobe Missstände bei Glücksspielautomaten

Grobe Missstände wurden in der Zwischenzeit im Zusammenhang mit dem Automatenglücksspiel bekannt. Das steirische Glücksspielgesetz sieht als eine der wichtigsten Maßnahmen zum Schutz von Spielsüchtigen vor, dass sich Spieler jederzeit selbst sperren können. Diese Schutzmaßnahme wird in der Praxis nicht von allen Anbietern in der gesetzlich vorgeschriebenen Weise umgesetzt. Der KPÖ liegt das Formular eines (legalen) Spiellokals vor, das eine unbegrenzte Sperre erst nach einjähriger Wartezeit zulässt. Außerdem erklärt das Mini-Casino, dass die Selbstsperre lediglich eine „Willenserklärung“ des Spielers darstelle, die zu keinerlei Verpflichtungen des Anbieters führe. Die KPÖ wird dieses Problem im Unterausschuss am 26. April ansprechen und auf eine gesetzeskonforme Lösung im Interesse von Spielsüchtigen und ihrer Angehörigen drängen.

Veröffentlicht: 24. April 2017

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