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Leoben – So haltlos sind die Vorwürfe gegen Werner Murgg

Leobener KPÖ-Stadtrat kündigt rechtliche Schritte gegen GR Reiter an

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Werner Murgg (links) legt gemeinsam Elke Kahr und Claudia Klimt-Weithaler jedes Jahr seine Konten offen. Mit über 200.000 Euro aus seinen Politikerbezügen hat er seit 2005 Menschen in Notlagen unterstützt.

Mit Klagen und Anzeigen konfrontiert der Leobener Gemeinderat Walter Reiter (Bürgerliste Walter Reiter) immer wieder erfolglos seine politischen Mitbewerber.1 Diesmal ist KPÖ-Stadtrat Dr. Werner Murgg Ziel seiner Angriffe. Die KPÖ stellt klar, dass alle Vorwürfe haltlos und konstruiert sind: Weder hat Dr. Murgg gegen das Meldegesetz verstoßen, noch hat er ungerechtfertigt ein Gehalt als Kommunalpolitiker bezogen.

Das Gegenteil ist der Fall: Murgg behält seit Jahren keinen Cent seiner Bezüge als Gemeinde- und Stadtrat. Auch von seinem Bezug als Landtagsabgeordneter behält er lediglich 2300 Euro, der Rest fließt in den Sozialfonds der steirischen KPÖ. Mit diesem Geld unterstützte Werner Murgg seit 2005 mit über 200.000 Euro Steirerinnen und Steirer nachweislich in Notlagen – die KPÖ legt jährlich alle Unterlagen offen.

Im Statut der KPÖ ist festgelegt, dass politische Ämter als Ehrenämter ausgeübt werden. Darum ist es in der KPÖ üblich, dass die MandatarInnen ihre Diäten an die Partei abliefern. Sie finanziert damit ihre alltägliche Arbeit (vom Bürobetrieb über die Ortszeitung bis hin zu Hilfestellung für Menschen in Notlangen) und bleibt so auch unabhängig von Spenden von Lobbys und Interessensgruppen. Das ist auch in der Öffentlichkeit bekannt.

Werner Murggs Lebensmittelpunkt ist seit dem Jahr 1994 Leoben, wo er seit damals auch dem Meldegesetz entsprechend mit Hauptwohnsitz gemeldet ist. Dort heißt es:

§1 (7) Der Hauptwohnsitz eines Menschen ist an jener Unterkunft begründet, an der er sich in der erweislichen oder aus den Umständen hervorgehenden Absicht niedergelassen hat, diese zum Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen zu machen; trifft diese sachliche Voraussetzung bei einer Gesamtbetrachtung der beruflichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebensbeziehungen eines Menschen auf mehrere Wohnsitze zu, so hat er jenen als Hauptwohnsitz zu bezeichnen, zu dem er das überwiegende Naheverhältnis hat.

§1 (8) Für den Mittelpunkt der Lebensbeziehungen eines Menschen sind insbesondere folgende Kriterien maßgeblich: Aufenthaltsdauer, Lage des Arbeitsplatzes oder der Ausbildungsstätte, Ausgangspunkt des Weges zum Arbeitsplatz oder zur Ausbildungsstätte, Wohnsitz der übrigen, insbesondere der minderjährigen Familienangehörigen und der Ort, an dem sie ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen, ausgebildet werden oder die Schule oder den Kindergarten besuchen, Funktionen in öffentlichen und privaten Körperschaften.

Richtig ist, dass Werner Murgg das Haus seiner Eltern geerbt hat, die in Graz gelebt haben. Murgg ist seit 2005 Abgeordneter zum Landtag Steiermark und übernachtet daher oft in der Landeshauptstadt. Das ändert nichts daran, dass sein Lebensmittelpunkt in Leoben liegt.

Werner Murgg: „Ich bin nicht wehleidig, aber irgendwann ist auch bei Kollegen Reiter eine Grenze erreicht. Ich bin dabei, rechtliche Schritte zu prüfen, damit die Arbeit unserer Mandatarinnen und Mandatare nicht in den Schmutz gezogen wird.“

 

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12. September 2017