Landtag schafft Regress ab – KPÖ-Forderungen durchgesetzt
Rechnungshof kann geförderte Heime künftig prüfen
Jahrelang sorgte der Regress, den es in dieser Form nur in der Steiermark gibt, für großen Unmut in der Bevölkerung. Durch beharrlichen Protest und unermüdliche Überzeugungsarbeit innerhalb und außerhalb des Landtags lenkte die Landesregierung schließlich ein. Heute beschloss der Landtag die lange überfällige Abschaffung der Rückersatzpflicht bei Pflege und Mindestsicherung ab 1. Juli 2014.
KPÖ-LAbg. Werner Murgg rechnete LR Drexler im Landtag an, dass dieser den Regress tatsächlich zurücknimmt und gleichzeitig weitere Forderungen der KPÖ in das neue Gesetz einfließen lässt. So darf der Landesrechnungshof künftig alle Einrichtungen überprüfen, die vom Land Steiermark Förderungen beziehen.
18.000 Steirerinnen und Steirer haben im Vorjahr die Petition der KPÖ für eine Abschaffung des Regresses unterschrieben. Diese Petition bezog sich nicht nur auf den Pflege-, sondern auch auf den Mindestsicherungsregress. Dass Letzterer nun auch abgeschafft wird, ist erfreulich, da Menschen in schwierigen Lebenslagen künftig nicht fürchten müssen, durch Inanspruchnahme einer Unterstützung die eigene Familie zu belasten.
Die KPÖ drängt darauf, dass die zukünftige Pflegefinanzierung durch Umsetzung der Anregungen des Rechnungshofs – u.a. durch einen Ausstieg aus gewinnorientierten privaten Pflegeheimen – gesichert wird und nicht durch politische Verzweiflungstaten wie Privatisierungen oder weitere Kürzungspakete im Sozial- oder Bildungsbereich.
„Wir müssen vom System der gewinnorientierten Heime wegkommen. Dann ist auch eine steuerfinanzierte Lösung möglich. Eine Pflegeversicherung würde letztlich dazu dienen, die Profite von auf die Pflege spezialisierten Firmen zu subventionieren“, so Murgg.
Veröffentlicht: 3. Juni 2014