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Landtag: Sanktionen gegen unseriöse Vermieter

KPÖ-Antrag einstimmig angenommen. Sanktionsmöglichkeit sorgt für größere Rechtssicherheit der Mieter.

Die Wohnungskosten machen für die meisten Steirerinnen und Steirer den Großteil der monatlichen Ausgaben aus. Ohne Wohnbeihilfe ist für viele ihre Wohnung nicht finanzierbar, doch diese ist mit einem erheblichen bürokratischen Aufwand verbunden. So ist dem Antrag auf Wohnbeihilfe regelmäßig eine „Wohnungsaufwandsbestätigung“ beizulegen, die vom Vermieter bzw. von der Hausverwaltung zu unterzeichnen ist. „Leider kommt es immer wieder vor, dass diese Bestätigung vom Vermieter oder der Hausverwaltung verweigert wird“, kritisiert Kaltenegger.


Die Wohnungskosten machen für die meisten Steirerinnen und Steirer den Großteil der monatlichen Ausgaben aus. Ohne Wohnbeihilfe ist für viele ihre Wohnung nicht finanzierbar, doch diese ist mit einem erheblichen bürokratischen Aufwand verbunden. So ist dem Antrag auf Wohnbeihilfe regelmäßig eine „Wohnungsaufwandsbestätigung“ beizulegen, die vom Vermieter bzw. von der Hausverwaltung zu unterzeichnen ist. „Leider kommt es immer wieder vor, dass diese Bestätigung vom Vermieter oder der Hausverwaltung verweigert wird“, kritisiert Kaltenegger.

 

Um Schikanen für Mieterinnen und Mieter zu verhindern, schlug KPÖ-Klubobmann Ernest Kaltenegger in der heutigen Landtagssitzung vor, solche unseriösen Vermieter mit Sanktionen zu belegen. Immerhin, so Kaltenegger, sind die Mieter sonst vom Bezug der Wohnbeihilfe ausgeschlossen, auch wenn sie alle sonstigen Erfordernisse erfüllen. Gegen solche Praktiken gibt es derzeit keine Handhabe, deshalb müsse diese Lücke im Wohnbauförderungsgesetz geschlossen werden.

Dem schloss sich der Landtag an, der Antrag wurde ohne Gegenstimme angenommen.

 

Kaltenegger: „Die betroffenen Mieter stehen durch die Verweigerung der Bestätigung durch den Vermieter schuldlos vor großen finanziellen Problemen. Sie sind diesen Willkürakten hilflos ausgeliefert. Deshalb ist es angebracht, eine Sanktionsmöglichkeit im Gesetz vorzusehen.

Veröffentlicht: 12. Juni 2007

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