Archivierte Artikel: Die enthaltenen Informationen sind möglicherweise veraltet.

Landtag: Oppositionsrechte werden eingeschränkt

KPÖ kritisiert Eingriff in Landesverfassung durch Regierungsparteien und FPÖ

SPÖ, ÖVP und FPÖ haben heute im Verfassungsausschuss des Steiermärkischen Landtags das Minderheitenrecht auf die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses stark eingeschränkt. Das wird gegenüber der Öffentlichkeit als „Verbesserung der Minderheitenrechte“ verkauft.

Besonders bedenklich ist, dass die Mehrheit bestimmt, wie ein Untersuchungsausschuss zusammengesetzt ist. Gleichzeitig findet eine Befristung auf zwölf Monate statt. Die Mehrheit kann künftig verhindern, dass wichtige Zeugen eingeladen werden und auch Beweismittel per Mehrheitsbeschluss unterdrücken.

Die Öffentlichkeit bleibt von Untersuchungsausschüssen ausgeschlossen. Abgeordnete dürfen künftig nur noch einen Untersuchungsausschuss unterstützen, solange dieser nicht abgeschlossen ist.

Durchgesetzt wurde auch die generelle Beschränkung der Redezeit auf zehn Minuten im Landtag. Ein Vorteil für große, ein Nachteil für kleine Fraktionen. Die KPÖ wird im Landtag gegen die Verfassungsänderung stimmen.

KPÖ-Klubobfrau Claudia Klimt-Weithaler: „Eine bestehende Regelung wird nun mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und FPÖ verschlechtert. Die Regierungsparteien verkaufen Erleichterungen für sich selbst als Verbesserung der Minderheitenrechte.“

Veröffentlicht: 1. Juli 2016

Archivierte Artikel: Die enthaltenen Informationen sind möglicherweise veraltet.