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Landtag: KPÖ gegen steirischen Budget-Blindflug

KPÖ fordert Landesregierung auf, „Budget mit Zahlen“ vorzulegen

Seit der steirischen „Haushaltsreform“ vor zwei Jahren enthalten die Landesbudgets keine Zahlen mehr. Die Regierung, aber auch manche Oppositionsparteien, haben das als großen Wurf gefeiert. Jetzt wird immer deutlicher, wovor die KPÖ schon damals gewarnt hat: Die neuen Budgetregeln dienen vor allem als Werkzeug der Verschleierung.

Wir bereits das letzte Landesbudget enthält auch jenes für das Jahr 2016 keine Zahlen. Angegeben werden lediglich vage formulierte Zielvorgaben, die sogenannten „Wirkungsziele“. Diese kann jede Abteilung nach eigenem Gutdünken formulieren – und sich die Latte dabei so niedrig legen, dass sie in jedem Fall übersprungen werden kann. Über die konkreten finanziellen Auswirkungen muss dabei kein Wort mehr verloren werden. Diese Entwicklung wurde auch vom Rechnungshof scharf kritisiert.

 

KPÖ-Klubobfrau Claudia Klimt-Weithaler: „Dieser Blindflug ist höchst gefährlich und stellt auch die Möglichkeit der Kontrolle der Regierung durch den Landtag in Frage. Wir werden deshalb fordern, das Budget um nachprüfbare, konkrete Zahlen zu ergänzen.“

 

Ein krasser Fall mangelnder inhaltlicher Konsistenz findet sich im Globalbudget Finanzen: Im Gegensatz zu den Wirkungsangaben 2015 wurde das Ziel, ein ausgeglichenes Budget mit einer Neuverschuldung von Null zu erreichen, im Landesbudget 2016 gestrichen. Der aktuelle Entwurf zum Landesbudget beinhaltet für 2016 eine Neuverschuldung von 192,5 Mio. Euro.

 

Die KPÖ wird in der Budgetsitzung des Landtags am 15. Dezember einen Antrag einbringen, in dem gefordert wird, dass bei künftigen Budgets

  • verlässliche IST- und SOLL-Daten für die Indikatoren vorliegen, um die Überprüfbarkeit zu gewährleisten,
  • die vorgelegten Angaben die wesentlichen Problemstellungen abdecken und eine Abschätzung der Entwicklung zulassen,
  • die Angaben zur Wirkungsorientierung über die Bereiche und Budgetebenen inhaltlich konsistent sind,
  • Ziele und Maßnahmen mit übergeordneten Zielsetzungen in einem logischen Zusammenhang stehen,
  • die Budgetrelevanz von Wirkungszielen in allen Fällen nachvollziehbar ist und
  • Wirkungsziele gewählt werden, aus denen der konkrete öffentliche Handlungsbedarf und der angestrebte Nutzen für die Bürgerinnen und Bürger klar hervorgeht.

 

Die von der Landesregierung selbst gesetzten wesentlichen Ziele „Transparenz“ und „wirtschaftliche Steuerung“, aber auch die gesetzlichen Vorgaben werden mit diesem Budget nicht ausreichend erfüllt. Wie in der Vergangenheit verzichtet die Landesregierung auf mögliche Einnahmen zur Sanierung des Budgets, die nicht auf Kosten der Bevölkerung gehen. Möglichkeiten dazu gäbe es: Die KPÖ wird Anträge einbringen, um folgende Einnahmequellen zu erschließen:

 

a.) Einführung einer Nahverkehrsabgabe nach dem Vorbild der Wiener „U-Bahn-Steuer“ für größere Unternehmen, um den öffentlichen Personennahverkehr in der Steiermark auszubauen,

b.) Einführung einer Parkplatzabgabe für bestehende und zukünftige Einkaufszentren (ausgenommen von Kerngebieten in Zentrumslage mit ausreichender Bedienungsqualität durch den ÖPNV)

c.) Einführung einer Naturnutzungsabgabe für Maßnahmen der Naturinanspruchnahme („Schottersteuer“)

 

Veröffentlicht: 11. Dezember 2015

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