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Landtag: KPÖ gegen Einschränkung von Volks- und Oppositionsrechten

Enorme Hürde für Petitionen, weniger Rederecht für Opposition

Inmitten der schwersten Gesundheits- und Wirtschaftskrise der Zweiten Republik hat sich die steirische Landespolitik ein bemerkenswertes Ziel gesetzt: Die Hürde für Steirerinnen und Steirer, die sich mittels einer Petition an den Landtag wenden, wird von 100 auf 1500 (!) Unterschriften erhöht, für die Opposition wird die Redezeit im Landtag verkürzt. ÖVP, SPÖ, FPÖ und Neos beschlossen heute diese Einschränkung von Volks- und Oppositionsrechten. Die KPÖ stimmte gegen diese Regelung.

KPÖ-Klubobfrau Claudia Klimt-Weithaler: „Welche Prioritäten ÖVP und SPÖ in dieser schwierigen Situation setzen, sagt eigentlich alles über den Zustand der Landespolitik aus. Statt die Opposition besser einzubinden und ihre Vorschläge ernst zu nehmen, sollen abweichende Meinungen künftig mit der Stoppuhr gemessen und eingebremst werden. Auch dass jedes Jahr sechs bis sieben Bürgerinnen und Bürger ihre Anliegen persönlich im Landtag vorstellen, empfinden die Regierungsparteien offenbar als Zumutung. In diesem Landtag muss einiges anders werden, und wir werden nicht müde, uns für mehr Demokratie und eine bessere politische Kultur einzusetzen.“

Die KPÖ erinnert daran, dass die Geschäftsordnung erst vor kurzem geändert wurde – seither beträgt die Redezeit statt 20 nur noch zehn Minuten, in Zukunft nur noch fünf. Landtagssitzungen finden aber einmal im Monat statt, nicht wöchentlich wie im Nationalrat. „Da muss es schon auszuhalten sein, dass die Abgeordneten ein, zwei Stunden mehr Geduld haben. Immerhin geht es um Dinge, die für die Steiermark wichtig sind“, so die KPÖ-Klubobfrau. Für die Mitglieder der Landesregierung gibt es hingegen keine Einschränkung der Redezeit. Und würden sich alle Abgeordneten an die bestehende Geschäftsordnung halten, also ihre Reden frei vortragen, statt sie abzulesen, würde das zu kürzeren Redebeiträgen führen.

 

Petitionsrecht eingeschränkt

Hundert Unterschriften waren bisher nötig, um dem Landtag eine „qualifizierte Petition“ vorzulegen. Das bedeutet, dass der oder die erste auf der Liste das Anliegen den Abgeordneten im Petitionsausschuss persönlich vorstellen kann. Künftig sollen dafür 1500 (!) Unterschriften nötig sein. Darauf haben sich ÖVP, SPÖ, FPÖ und Neos geeinigt. Die KPÖ versuchte am Dienstag im Landtag, diese fragwürdige Neuregelung mit einem Antrag zu stoppen.

Die Neuregelung bedeutet eine massive Verschlechterung für Petitionswerberinnen und Petitionswerber. Personen und Initiativen, die Themen an den Landtag herantragen wollen, welche etwa nur eine Gemeinde und daher oft einen überschaubaren Personenkreis betreffen, werden mit dieser Geschäftsordnungsänderung in Zukunft vom Petitionsausschuss ferngehalten. Eine nachvollziehbare Begründung dafür, warum eine so hohe Schranke für Petitionen nötig sein sollte, gibt es nicht. Eine Überlastung des Ausschusses kann nicht der Grund sein, denn in der letzten Periode des Landtags wurde die Möglichkeit 33 Mal genutzt, im Schnitt also nur etwas mehr als sechs Mal pro Jahr.

KPÖ-Klubobfrau Claudia Klimt-Weithaler: „Dass die Landesregierung kein Interesse hat, sich mit den Anliegen der Bürgerinnen und Bürger auseinanderzusetzen, hat sie immer wieder bewiesen. FPÖ und Neos haben aber Erklärungsbedarf, warum sie bei dieser Beschneidung demokratischer Rechte mitmachen. Die KPÖ lehnt eine Einschränkung der Volksrechte entschieden ab.“

Veröffentlicht: 18. Mai 2021

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