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„Absage an Umwelt- und Klimaschutz“

Raumordnung und Baugesetz untauglich gegen Zubetonieren der Landschaft

Flächenverbrauch und Bodenversiegelung sind ein massives Problem in der Steiermark. Was sich für die Bauwirtschaft kurzfristig positiv auswirkt, ist für eine nachhaltige Siedlungsentwicklung katastrophal. SPÖ und ÖVP haben sich heute dennoch darauf geeinigt, noch vor der Landtagswahl zwei völlig unzureichende Gesetze zu beschließen. Weder wird dem Zubetonieren von Grünraum ein Riegel vorgeschoben, noch tragen die Gesetze dem Klimaschutz Rechnung, kritisiert KPÖ-LAbg. Werner Murgg.

Die Entwicklung von Siedlungen „auf der grünen Wiese“ ist leider nach wie vor möglich. Die Anzahl brachliegender Gebäude nimmt zu und die Ortskerne veröden. Eine zerstreute Siedlungsstruktur erhöht nicht nur die Kosten der Gemeinden für Infrastruktur, sondern führt zu starker Abhängigkeit vom Auto: Der Weg ins nächste Geschäft, in die Arbeit und zur Schule, zum Arzt und zum Bahnhof sind sonst kaum noch möglich. Das Bauen von Einkaufs- und Fachmarktzentren außerhalb der Ortskerne verstärkt die Problematik.

„Leider berücksichtigen die vorliegenden Entwürfe für das Baugesetz und die Raumordnung diese Aspekte viel zu wenig. Ein Beschluss durch den Landtag noch vor der Wahl ist ein Schnellschuss, den die Steirerinnen und Steirer später ausbaden müssen“, kritisiert der KPÖ-Abgeordnete.

Täglich verschwindet in der Steiermark die Fläche von drei Fußballplätzen unter Beton. Gleichzeitig stehen in Österreich 50.000 Wohn- und Geschäftsimmobilien leer. Ein wesentlicher „Flächenfresser“ sind Einkaufszentren. Österreich weist mittlerweile eine rekordverdächtig hohe Dichte an Einkaufszentren und Fachmarktzentren auf. Für Parkplätze wird Boden großflächig versiegelt. Werden Hallen und Gewerbeanlagen nicht mehr genutzt, müssen sie nicht abgerissen werden.

Die KPÖ forderte, mehrere dringend nötige Maßnahmen in den Gesetzen zu verankern. Der Antrag wurde von SPÖ, ÖVP und FPÖ abgelehnt, lediglich die Grünen stimmten zu:

  • Abschaffung der 2010 in Kraft getretenen Möglichkeit der Auffüllung im Freiland.
  • Kfz-Stellplätze sollen nur mehr ohne Bodenversiegelung, d.h. versickerungsfähig, errichtet werden dürfen.
  • Baugenehmigungen für Gewerbehallen, Einkaufszentren und Industrieanlagen dürfen nur unter der Auflage erteilt werden, dass sie am Ende ihrer Nutzungsdauer vom Eigentümer auf dessen Kosten zurückzubauen sind.
  • Ein Förderungsprogramm soll die Umstellung bestehender Heizungen mit fossilen Brennstoffen erleichtern.
  • Festlegung von Zielwerten für die Bodenerhaltung bzw. für die Verbauung von Flächen.
  • Einrichtung eines Leerstands- und Brachflächen-Monitorings, Untersagung von Neuwidmungen bei Vorhandensein von Leer- und Brachflächen.

 

5. November 2019