Landesverfassung: KPÖ will Verkauf von Landeseigentum deutlich erschweren
LAbg. Murgg: Spitäler können jederzeit hinter dem Rücken der Bevölkerung verkauft werden

Nach der gängigen Auslegungspraxis muss der Landtag nur bei Verkauf von direktem Landeseigentum befasst werden. Indirektes Eigentum, z.B. Immobilien von Gesellschaften im Landesbesitz, können ohne Landtagsbeschluss von der Landesregierung veräußert werden. So war es auch möglich, die Kraftwerke der STEWEAG seinerzeit im Rahmen der „Südpolverträge“ am Landtag vorbei zu veräußern.
Die KPÖ fordert eine klare Regelung in der Landesverfassung, um solche Vorgänge in Zukunft auszuschließen, und hat deshalb einen entsprechenden Antrag eingebracht, der am 24. Juni zur Debatte steht.
KPÖ-Abgeordneter Werner Murgg warnt: „Wenn die Spitäler und die dazugehörigen Grundstücke an eine eigene KAGes-Tochter übertragen werden, können sie jederzeit hinter dem Rücken der Bevölkerung verscherbelt werden.“ Murgg ist zuversichtlich, dass die anderen Parteien dem Antrag zustimmen werden. „Alles andere käme einer freiwilligen Entmündigung der Mandatarinnen und Mandatare gleich.“