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KPÖ: Steirischer Landtag stärkt Rechte von Patientinnen und Patienten

LAbg. Murgg (KPÖ): Rechnungshofbericht zeigt Mängel bei Umgang mit geschädigten KAGes-Patienten auf.

Der Bericht des Landesrechnungshofes zur Prüfung der Abwicklung von Schadensfällen durch die Steiermärkische Krankenanstaltengesellschaft (KAGes) hat Mängel aufgezeigt, die sich für Patientinnen und Patienten nachteilig auswirken.

KPÖ-LAbg. Werner Murgg: „Patienten befinden sich gegenüber der ‚mächtigen’ Organisation KAGes objektiv in einer schwachen Stellung. Deshalb ist es geboten, die Rechte der Patientinnen und Patienten in Schlichtungsverfahren zu stärken und ihnen damit mehr Chancengleichheit gegenüber der KAGES einzuräumen.“

Die KPÖ hat einen entsprechenden Antrag im Landtag eingebracht. Dieser wurde mit den Stimmen aller im Landtag vertretenen Parteien angenommen.

Die Forderungen der KPÖ im Detail:

• Im Falle einer Prozesskostenablöse soll in Form einer so genannten „Abfertigungserklärung“ eine verpflichtende Einbindung der Patienten- und Pflegeombudschaft (PPO)vorgesehen werden. Die Verzichtsklausel bezüglich der Abgeltung von allfälligen später auftretenden Folgeschäden aus dieser Erklärung wird ersatzlos gestrichen.

• Die Kommission der Schlichtungsstelle wird so zusammengesetzt, dass eine stärkere Vertretung der Interessen der Patientinnen und Patienten gewährleistet ist. Das könnte beispielsweise durch die Ombudsschaft als ständiges und unabhängig und weisungsfrei fungierendes Mitglied dieser Kommission oder durch einen die Rechte des Patienten/der Patientin vertretenden Rechtsanwalt erfolgen.

• Patientinnen und Patienten, die nicht von der Ombudsschaft bzw. anwaltlich vertreten werden, werden auf die Möglichkeit einer Abgeltung schadenskausaler Nebenkosten (wie etwa Prothesenservice, Reisekosten zur Therapie oder Haushaltshilfen) ausdrücklich gesondert hingewiesen.

Veröffentlicht: 20. November 2007

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